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Kostenlose Warteschleifen: Übergangsregelung gilt seit 1. September

München, 03.09.2012 | 15:25 | awa

Seit dem 1. September müssen Verbraucher die ersten beiden Minuten einer Telefon-Warteschleife nicht mehr zahlen. Es sei denn, der Anruf bei einer kostenpflichtigen Sonderrufnummer, wie zum Bespiel bei 0180er- oder 0900er-Nummern, unterliegt einem Festpreis. So sieht es die Neu-Regelung des Telekommunikationsgesetzes vor, das im Mai dieses Jahres verabschiedet wurde. Wie die Bundesnetzagentur vergangene Woche mitteilte, sind ortsgebundene Rufnummern, normale Mobilfunknummern und generell kostenlose Hotline-Nummern von dieser Regelung ausgenommen.

Warteschleifen sind zwei Minuten lang kostenlos. Ab dem 13. Juni 2013 zahlen Kunden nichts mehr fürs Warten.

Warteschleifen sind zwei Minuten lang kostenlos. Ab dem 13. Juni 2013 zahlen Kunden nichts mehr fürs Warten.

Ziel der Regelung sei es, Verbraucher vor hohen Kosten zu schützen, die nichts mit der eigentlichen Inanspruchnahme telefonischer Serviceleistungen zu tun hätten, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die aktuelle Lösung ist jedoch eine Übergangsregelung. Ab dem 1. Juni 2013 dürfen Warteschleifen bei kostenpflichtigen Sonderrufnummern nur noch eingesetzt werden, wenn für den Anruf ein Fixpreis gilt oder die Wartezeit bis zur Bearbeitung des Anliegens kostenfrei ist. Für sogenannte nachgelagerte Warteschleifen - darunter versteht man die kostenpflichtige Wartezeit nach einer automatischen Bandabfrage oder Weiterleitung zu einem anderen Gesprächspartner - greift die Übergangsregelung allerdings nicht.

Bärbel Höhn, Vize-Vorsitzende der Grünen im Bundestag, bezeichnete die Gesetzes-Novelle in der Süddeutschen Zeitung (SZ) hinsichtlich der nachgelagerten Warteschleifen als „Mogelpackung“. Für einen Großteil der Fälle ändere sich an den kostenpflichtigen Warteschleifen überhaupt nichts, sagte sie gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bezeichnete die Ausnahme bezüglich der nachgelagerten Warteschleifen in einer Mitteilung als „Wermutstropfen“. Im Großen und Ganzen begrüßt der vzbv jedoch die Übergangsregelung: „Mit dem neuen Gesetz endet endlich der Ärger über teure Warteschleifen, mit dem sich so mancher Anbieter jahreslang ein willkommenes Zusatzeinkommen gesichert hat“, hieß es in einer Mitteilung.

Auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) zeigte sich mit der geltenden Regelung zufrieden. Die Neuregelung habe die Rechte der Kunden deutlich erweitert und gestärkt, sagte sie einer Mitteilung des Ministeriums zufolge. Verstöße gegen das sogenannte Warteschleifengesetz kann die Bundesnetzagentur laut Focus Online mit Abmahnungen, dem Entzug von Rufnummern und Bußgeldverfahren ahnden. Ab Juni 2013 gilt zudem: Liegt ein Verstoß durch ein Unternehmen vor, muss der betroffene Kunden für das gesamte Gespräch nichts zahlen.

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