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Was sind die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung einer Rürup-Rente?

Damit ein Rürup-Vertrag steuerlich gefördert wird, muss er bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.

So muss geregelt sein, dass eine lebens­lange, monatliche Rente erst ab dem 62. Lebensjahr (bei älteren Verträgen: ab dem 60. Lebensjahr) gezahlt wird. Eine Einmalauszahlung, Kündigung, Über­tragung oder Beleihung muss laut den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sein.

Gesetzliche Anforderungen, die ein Rürup-Vertrag erfüllen muss:

  • Lebenslange Rentenzahlung ab einem Alter von 62 Jahren
  • Einmalauszahlung / Kündigung ist ausgeschlossen
  • Übertragung ist ausgeschlossen
  • Beleihung ist ausgeschlossen

Rürup-Vertrag muss Zertifizierungsnummer haben

Die Zertifizierungsstelle des Bundes­zentral­amts für Steuern (BZSt) prüft für jedes eingereichte Produkt, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und vergibt anschließend eine sechsstellige Zertifizierungs­nummer. Sie finden diese Nummer auf dem Antrag oder in den Vertrags­bedingungen.

Keine Qualitätsprüfung

Die Zertifizierung sagt nichts über die Qualität einer Rürup-Rente aus. Das Bundes­zentral­amt für Steuern prüft lediglich, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Es prüft keine weiteren Details eines Angebots – etwa die Kosten oder die Finanzstärke eines Anbieters.

Keine persönlichen Voraussetzungen nötig

Anders als bei der Riester-Rente muss der Sparer selbst jedoch keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, um die Rürup-Förderung zu erhalten. Grundsätzlich kann jeder, der in Deutschland steuerpflichtig ist, die Steuervorteile nutzen und die Beiträge zu einem zertifizierten Rürup-Vertrag als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen.

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