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Ist eine Rürup-Rente mit BU-Schutz sinnvoll?

Grundsätzlich raten wir davon ab, einen BU-Schutz mit der Rürup-Rente (Basisrente) zu kombinieren.

Um die finanziellen Folgen einer Berufs­unfähigkeit abzusichern, ist es für jeden Erwerbstätigen sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben. Diese sollte man jedoch als eigenständigen Vertrag abschließen.

Wenn man die Rürup-Rente hingegen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert, schließt man zwei miteinander gekoppelte Versicherungen ab. Steuerlich kann es sich zwar zunächst lohnen, beide Verträge zu verbinden. Denn die Beiträge für den BU-Schutz sind dann – zusammen mit den Rürup-Einzahlungen – steuerlich abzugsfähig.

Kombination mit BU-Schutz hat Nachteile

Dafür nimmt man jedoch vor allem zwei Nachteile in Kauf. Zum einen ist der wichtige BU-Schutz bei finanziellen Schwierig­keiten in Gefahr. Denn wer bei finanziel­len Engpässen seine Beiträge reduzieren muss, verringert damit auch die Höhe seiner BU-Absicherung. In der Regel lässt sich die Zusatzversicherung später auch nicht getrennt von der Rürup-Rente fortführen.

Sollte man tatsächlich berufsunfähig werden, wird zudem der Steuervorteil aus der Ansparphase schnell zunichtegemacht. Denn die Berufsunfähigkeitsrente aus einem Kombi-Vertrag ist wie die gesetzliche Alters­rente zu einem großen Teil steuerpflichtig.

Wer berufsunfähig wird, müsste bei einem Kombi-Vertrag derzeit 83 Prozent der BU-Rente versteuern (Stand: 2024). Dieser steuerpflichtige Anteil steigt jedes Jahr um einen halben Prozentpunkt an, bis im Jahr 2058 100 Prozent der Rente zu versteuern sind. Bei einem selbstständigen BU-Vertrag ist hingegen nur ein geringer Ertragsanteil der Steuer unterworfen.

BU-Schutz und Rürup-Rente getrennt abschließen

Verbraucher sollten daher ihre Altersvorsorge trotz des beworbenen Steuervorteils nicht mit einem BU-Schutz koppeln. Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie unabhängig voneinander abschließen – so bleiben Sie flexibel und zahlen bei einer Berufsunfähigkeit weniger Steuern auf die monatlichen Leistungen.

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