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Ist eine Auszahlung des angesparten Kapitals möglich?

Nein, eine Auszahlung des angesparten Kapitals vor Rentenbeginn ist bei der Rürup-Rente (Basisrente) nicht möglich.

Die gesetzlichen Vorgaben für die Rürup-Rente schließen es aus, dass das angesparte Guthaben auf einen Schlag ausgezahlt wird. Das Kapital wird ausschließlich als lebenslange, monatliche Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt. Damit will der Staat verhindern, dass das geförderte Guthaben für andere Zwecke als für die Altersvorsorge verwendet wird.

Vertrag lässt sich nur beitragsfrei stellen

Auch eine Kündigung der Rürup-Rente ist nicht möglich. Ein Vertrag lässt sich nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist lediglich beitragsfrei stellen. Dann müssen Sie keine weiteren Beiträge in den Vertrag einzahlen und erhalten zu Rentenbeginn eine reduzierte Rente, die sich anhand der bereits eingezahlten Prämien berechnet.

Vor Abschluss sorgfältig prüfen

Die Rürup-Rente bietet dank staatlicher Förderung einen hohen Steuervorteil. Allerdings können Sie über das angesparte Kapital nicht frei verfügen. Prüfen Sie daher vor einem Abschluss sorgfältig, ob die Rürup-Rente wirklich zu Ihnen passt oder doch eher eine andere Art der privaten Altersvorsorge.

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