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Sind auf eine Rürup-Rente Beiträge zur Krankenversicherung fällig?

Wer als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, muss keine Versicherungsbeiträge auf eine Rürup-Rente zahlen. Dazu muss man während der zweiten Hälfte seines Erwerbs­lebens zu mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich kranken­versichert gewesen sein. Man wird dann über die Kranken­versicherung der Rentner (KVdR) versichert.

Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge auf Rürup-Rente

Wer als Rentner die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KVdR nicht erfüllt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gesetzlich versichern. Dann muss er auf eine Rürup-Rente – wie auf alle an­deren Ein­künfte – bis zur Beitrags­bemessungs­grenze Beiträge zur gesetz­lichen Kranken- und Pflege­versicherung abführen.

Für private Krankenversicherung spielen Einkünfte keine Rolle

Auf eine private Krankenversicherung (PKV) hat die Rürup-Rente keinerlei Auswirkung. Die Beiträge zur privaten Versicherung werden vom Anbieter festgelegt – die Höhe der Einkünfte spielt hier keine Rolle.

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