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Mit einer Risikolebensversicherung können sich Partner für den Todesfall absichern. Die Versicherung zahlt eine festgelegte Summe an eine hinterbliebene Person aus, wenn der versicherte Partner während der Laufzeit versterben sollte.
Für Partner ist vor allem die Absicherung „über Kreuz“ eine besonders geeignete Variante der Risikolebensversicherung.
In dieser Variante entspricht die versicherte Person nicht dem Versicherungsnehmer. Als Versicherungsnehmer wird eine andere Person – in der Regel der Lebenspartner – festgelegt, die gleichzeitig die begünstigte Person im Leistungsfall ist (also im Todesfall die Auszahlung erhält).
Der große Vorteil dieser Variante ist, dass durch die Gestaltung der Verträge eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt entfällt. Im Falle einer Auszahlung der Versicherungssumme fällt daher keine Erbschaftssteuer an, da das Geld direkt an den Versicherungsnehmer ausbezahlt wird. Hierfür ist zusätzlich wichtig, dass der Versicherungsnehmer die Beiträge der Versicherung über die gesamte Vertragslaufzeit bezahlt.
Der Nachteil dieser Absicherungsart ist, dass lediglich der Versicherungsnehmer – aber nicht die versicherte Person – Änderungen am Vertrag vornehmen kann, wie z. B. einen Wechsel des Versicherungsnehmers im Falle einer Scheidung.
Preislich unterscheidet sich diese Variante nicht von einer Absicherung mit zwei Einzelverträgen.
Beispiel: Absicherung über Kreuz für ein verheiratetes Paar
Vertrag: Ehemann | Vertrag: Ehefrau |
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Versicherte Person ist die Ehefrau |
Versicherte Person ist der Ehemann |
Versicherungsnehmer und bezugsberechtigte Person im Leistungsfall (d.h., Todesfall der versicherten Person) ist der Ehemann |
Versicherungsnehmerin und bezugsberechtigte Person im Leistungsfall (d.h., Todesfall der versicherten Person) ist die Ehefrau |
Im Leistungsfall erhält der Ehemann die Versicherungssumme steuerfrei |
Im Leistungsfall erhält die Ehefrau die Versicherungssumme steuerfrei |
Eine Risikolebensversicherung über Kreuz ist also besonders zur Absicherung des Partners eine sinnvolle Sache. Vor allem bei Geschäftspartnern und unverheirateten Paaren ist im Leistungsfall der sehr geringe Erbschaftssteuer-Freibetrag zu berücksichtigen: Bei einer Auszahlung im Leistungsfall muss bei unverheirateten Paaren und Geschäftspartnern die Versicherungssumme versteuert werden, sofern diese über dem Freibetrag von 20.000 Euro liegt (bei verheirateten Paaren liegt diese Grenze bei 500.000 Euro).
Um hier nicht Gefahr zu laufen, einen großen Teil der Auszahlungssumme versteuern zu müssen, ist es absolut sinnvoll, die Verträge nach der Variante über Kreuz zu gestalten.
Haben Sie Interesse? Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne!
Sind Sie an einer Absicherung Ihres Partners mit der Variante über Kreuz interessiert? Dann schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Wir sind unter vorsorge@check24.de oder 089 – 24 24 12 63 für Sie da.
Eine Absicherung über Kreuz können Sie ganz einfach über unser Expertenteam für Risikolebensversicherung abschließen. Alternativ können Sie auch nach Abschluss eines Einzelvertrags jederzeit nachträglich den Versicherungsnehmer wechseln!
Eine Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin, ein Kind oder Geschäftspartner finanziell auf Sie angewiesen ist.
Eine Versicherung ist vor allem für diese Gruppen sinnvoll:
„Bei der Auswahl des optimalen Tarifs, Fragen zum Antrag oder Problemen mit dem Versicherer unterstütze ich Sie persönlich – jederzeit!"