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Bester Vergleich und beste Beratung für Rentenversicherung

Bei uns vergleichen Sie alle Top-Anbieter für die Rentenversicherung. CHECK24 ist bester Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das ergab eine Untersuchung im Auftrag der Wirtschaftszeitung Handelsblatt.

Sie werden von einem Team aus rund 15 Expertinnen und Experten beraten, die sich alle seit Jahren ausschließlich auf Rentenversicherungen spezialisiert haben und daher über äußerst hohe Expertise verfügen. Dies ist einzigartig am deutschen Markt. Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH (DtGV) hat CHECK24 daher mit dem 1. Platz für die Telefon-Beratung bei Versicherungs-Vergleichs­portalen ausgezeichnet.

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Riester-Rente-Rechner

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Riester-Rente Rechner: Beiträge berechnen

Durch die immer niedriger werdenden gesetzlichen Renten wird es in Zukunft schwieriger, den Lebensstandard, den man aus dem Berufsleben gewohnt ist, aufrechtzuerhalten – eine Rentenlücke entsteht. Die Riester-Rente ist für viele die ideale Möglichkeit, frühzeitig für den Ruhestand vorzusorgen und dabei zusätzlich von staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Die Beiträge zur Riester-Rente berechnen sich dabei nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres, um die volle Grundzulage sowie etwaige Kinderzulagen zu erhalten. Wer mehr verdient, muss höhere Beiträge in die Riester-Rente einzahlen, um die vollen Zulagen zu kassieren. Der steuerliche Vorteil ist abhängig vom jeweiligen Einkommen und dem Einkommenssteuersatz – maximal können 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Jährlicher Beitrag zur Riester-Rente

Um die volle Grundzulage von 175 Euro pro Jahr zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttogehalts in den Riester-Vertrag fließen – jedoch nicht mehr als 2.100 Euro. Von diesen vier Prozent ziehen Sie die Ihnen zustehenden Zulagen ab – den restlichen Betrag müssen Sie selbst als Eigenbeitrag aufwenden und in Ihre Riester-Rente einzahlen.

Im Falle einer erwerbslosen Zeit – etwa aufgrund vorübergehender Arbeitslosigkeit oder während der Elternzeit – müssen trotzdem die vollen vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens eingezahlt werden, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten. Wer diesen Betrag jedoch nicht aufbringen kann, kann seine Beiträge auch verringern, erhält dann allerdings auch nur anteilige Zulagen. Sollte die erwerbslose Zeit länger als ein Jahr andauern und in dieser Zeit kein oder nur wenig Einkommen erzielt werden, so muss nur der jährliche Mindestbetrag von 60 Euro eingezahlt werden. Auch dann steht dem Riester-Sparer die volle staatliche Förderung zu.

Wie viel Rente bekomme ich?

Die Rente mag jetzt noch in weiter Ferne liegen, jedoch stellt sich den meisten Verbrauchern vor Abschluss eines Riester-Vertrags sicherlich die Frage nach der Höhe der ausbezahlten Rente.
Das lässt sich pauschal jedoch nicht sagen, denn der Betrag ist immer abhängig von:

  • den einbezahlten Beiträgen
  • der Laufzeit
  • der Art des Vertrages
  • den Kosten

Die Riester-Rente-Experten von CHECK24 beraten Sie gerne und können Ihnen auch mithilfe eines unverbindlichen Angebots eine Beispielrechnung durchführen – so ist volle Transparenz und Sicherheit gewährleistet!

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Der Riester-Rente-Rechner von CHECK24 zeigt Ihnen, welche Tarife für Sie besonders zu empfehlen sind. Sie können verschiedene Anbieter und Tarife miteinander vergleichen und ganz einfach den für Sie besten auswählen. Oder fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot an. Unsere CHECK24-Experten helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie zu allen Fragen rund um die Riester-Rente.

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