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Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Begriff Zusatzrente werden mehrere Arten der privaten Altersvorsorge beschrieben, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente abgeschlossen werden können. Am häufigsten wird er jedoch für eine private Rentenversicherung verwendet.
Weniger häufig wird der Begriff auch für die zusätzliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber (bAV), die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (ZÖD) oder die freiwillige Zusatzversicherung (FZR) der ehemaligen DDR verwendet. Auch diese Arten der Vorsorge sind zusätzliche Absicherungen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine zusätzliche Rentenversicherung ist sinnvoll für alle Menschen, die sich bisher nur auf die gesetzliche Rente verlassen. Diese liegt aktuell bei einem Niveau von etwa 48 Prozent des letzten Nettoeinkommens und wird damit im Regelfall nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten im Alter zu decken. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass das Rentenniveau in Zukunft noch weiter sinken wird, da aufgrund des demografischen Wandels immer weniger Arbeitnehmer die Renten finanzieren müssen.
Die Lücke zwischen Ihrem Erwerbseinkommen und der gesetzlichen Rente im Ruhestand wird auch Rentenlücke genannt. Mit einer Rentenzusatzversicherung können Sie diese Lücke schließen. Hierbei können Sie zwischen zahlreichen Produkten der zusätzlichen privaten Altersvorsorge wählen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, privat für das Alter vorzusorgen: Private Rentenversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente und Rente gegen Einmalbetrag. Alle privaten Zusatzrenten bieten die Möglichkeit, Ihre Versorgungslücke durch lebenslange monatliche Rentenzahlungen im Alter zu schließen. Wer bereits früh eine private Zusatzrente abschließt, kann auch mit niedrigen Beiträgen ein beachtliches Kapital aufbauen.
Eine private Rentenversicherung bietet eine hohe Flexibilität. Sie haben die Wahl zwischen einer klassischen, fondsgebundenen oder hybriden Police. Welche Variante am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Risikobereitschaft und Lebenssituation ab. Eine private Rentenversicherung wird nicht vom Staat gefördert, bietet dafür allerdings steuerliche Vorteile in der Auszahlphase.
Die Riester-Rente wird durch staatliche Zulagen gefördert und kann zusätzliche steuerliche Vorteile bringen. Grundsätzlich kann jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, eine Riester-Rente abschließen. Besonders sinnvoll ist sie für Familien mit Kindern und Menschen mit geringem Einkommen.
Ebenso wie die Riester-Rente wird auch die Rürup-Rente (Basisrente) staatlich gefördert. Sie bietet hohe Steuervorteile und ist vor allem für Angestellte und Beamte mit hohem Einkommen sowie Selbstständige sinnvoll.
Bei einer Rente gegen Einmalbetrag zahlen Sie einmalig eine größere Summe ein und erhalten dafür lebenslange, monatliche Rentenzahlungen. Sie haben dabei die Wahl, die Zahlungen sofort zu erhalten (Sofortrente) oder erst zu einem späteren Zeitpunkt (aufgeschobene Rentenversicherung). Eine Rente gegen Einmalbetrag ist sinnvoll, wenn Sie eine größere Geldsumme erhalten – etwa aus einer Erbschaft – und diese nutzen möchten, um Ihre Rente aufzubessern.
Mit dem RentenlückenCHECK von CHECK24 können Sie ganz einfach herausfinden, ob Ihnen im Alter eine Rentenlücke droht und wie groß diese voraussichtlich ausfallen wird.
Um die finanzielle Lücke zu ermitteln, müssen Sie lediglich ein paar Fragen zu Ihrem aktuellen Einkommen sowie dem voraussichtlich benötigten Einkommen im Alter beantworten. Bei der Berechnung werden neben dem Einkommen aus der gesetzlichen Rente auch Einnahmen aus weiteren Rentenzusatzversicherungen berücksichtigt – etwa einer privaten Rentenversicherung oder Riester-Rente – sowie sonstige private Einnahmen wie beispielsweise Mieteinkünfte.
Ihre voraussichtlichen Einnahmen im Alter werden den zukünftig benötigten Ausgaben gegenübergestellt und der Rechner zeigt Ihnen an, wie groß Ihre Rentenlücke ausfallen wird. Der RentenlückenCHECK zeigt gleichzeitig verschiedene Möglichkeiten auf, wie Sie Ihre Lücke am besten schließen können.
Der Begriff Zusatzrente wird neben der privaten Rentenversicherung auch für weitere Arten zusätzlicher Rentenversicherungen verwendet. Die folgenden Rentensysteme werden daher ebenfalls häufig als Zusatzrenten bezeichnet.
Mit einer betriebliche Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber zusätzliche Rentenansprüche aufbauen. Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet, diese Art der Altersvorsorge anzubieten. Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge zur Altersvorsorge dabei entweder komplett oder der Arbeitnehmer investiert einen Teil seines monatlichen Bruttogehaltes in die betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung).
Bei einer Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent auf die eingezahlten Beiträge zu leisten. Dem Arbeitnehmer bleibt bei dieser Option zwar weniger Netto vom Brutto, dafür profitieren sie von einer geringeren Steuer- und Abgabenlast. In der Auszahlphase fallen auf eine Betriebsrente jedoch Steuern und Krankenversicherungsbeiträge an.
Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD) ist eine betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmern im öffentlichen Sektor. Die ZÖD wird von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) getragen.
Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind dazu verpflichtet, ihre Angestellten über die Zusatzversorgung ergänzend zur gesetzlichen Rente zu versichern. Die Zusatzversorgung soll sicherstellen, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im Ruhestand finanziell ausreichend versorgt sind. Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf die Zusatzversorgung, wenn sie mindestens 60 Monate im öffentlichen Dienst tätig waren. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite zur ZÖD des BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat).
Die freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) war ein staatliches Rentenversicherungssystem der ehemaligen DDR. Die FZR hat allen Arbeitnehmern, die monatlich mehr als 600 Mark verdienten, die Möglichkeit geboten, zusätzliche Rentenansprüche aufzubauen.
Die FZR wurde insbesondere von gutverdienenden Berufsgruppen wie Akademikern oder Angestellten in leitenden Positionen genutzt. Die Arbeitnehmer haben zehn Prozent des über 600 Mark liegenden Einkommens in die FZR eingezahlt, den gleichen Anteil zahlte auch der Arbeitgeber. Nach 25 Jahren entfiel die Beitragspflicht für Arbeitnehmer, die Beiträge wurden nur noch durch den Arbeitgeber geleistet.
Die FZR bestand bis zum 30. Juni 1990. Seit der Wiedervereinigung werden Ansprüche aus der FZR laut der deutschen Rentenversicherung zwar rentensteigernd berücksichtigt, für manche Berufsgruppen entfielen die Ansprüche jedoch.
Sie möchten eine Rentenzusatzversicherung abschließen, um Ihre Rentenlücke zu schließen? Mit CHECK24 können Sie eine Zusatzrente finden, die Ihrer persönlichen Situation am besten entspricht.
Geben Sie einfach im CHECK24 Renten-Vergleichsrechner einige persönliche Angaben ein – der Rechner empfiehlt Ihnen dann Angebote, die Ihren Angaben entsprechen. Haben Sie sich für ein Produkt entschieden, können Sie mehrere Tarife miteinander vergleichen und so den Anbieter finden, der am besten zu Ihnen passt!
Haben Sie weitere Fragen zur privaten Zusatzrente, helfen Ihnen unsere Kundenberater gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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