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Helmpflicht auf dem Motorrad: Das gilt

aktualisiert am

Motorrad Helmpflicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Helmpflicht besteht in Deutschland für Krafträder und offene drei- oder mehrrädrige Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurt mit Maximalgeschwindigkeit über 20 km/h.
  • Sowohl Fahrer als auch alle Mitfahrer müssen einen Helm tragen.
  • Fahren ohne Helm kostet 15 Euro Strafe.

Auf welchen Fahrzeugen besteht Helmpflicht?

Auf welchen Fahrzeugen in Deutschland eine Helmpflicht besteht, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 21a, Absatz 2 definiert:

„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 Kilometern je Stunde führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.”

  • Krafträder über 20 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit (z.B. Mopeds, Leichtkrafträder, Roller, Motorräder)
  • Offene Kraftfahrzeuge über 20 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit ohne Sicherheitsgurte (z.B. Trikes, Quads)

Fahrzeuge ohne Helmpflicht

Die Helmpflicht gilt nicht für E-Scooter, da diese maximal 20 km/h schnell sein dürfen.

Seit wann besteht die Helmpflicht?

Seit 1976 gibt es die Helmpflicht für Fahrzeuge in der Bundesrepublik (für Mopeds seit 1978).

Dabei ist wichtig, dass der Kinnriemen des Helmes auch geschlossen ist, ansonsten ist der Schutzhelm nicht vorschriftsmäßig getragen.

Wer muss einen Helm tragen?

Alle Personen auf dem Fahrzeug müssen einen Helm tragen – also nicht nur der Fahrer. Dies schließt insbesondere Kinder mit ein.

Helm-Vorschriften

Ein Schutzhelm muss den Bestimmungen der EU entsprechen und ein ECE-Prüfzeichen besitzen. Achten Sie beim Kauf darauf, denn es werden im Handel auch Helme angeboten, die hierzulande nicht erlaubt sind.

Gibt es Ausnahmen von der Helmpflicht?

Personen mit einer entsprechenden gesundheitlichen Beeinträchtigung können eine Befreiung von der Helmpflicht beantragen. Dies ist in § 46 der StVO geregelt.

Hierfür benötigen Sie ein Attest vom Arzt. Damit stellen Sie den Antrag auf Befreiung von der Helmpflicht inklusive schriftlicher Begründung.

Die zuständige Behörde (meist Bürgerservice bzw. ein vergleichbares Amt) prüft Ihren Antrag. Wird die Befreiung gewehrt, ist sie oft zeitlich begrenzt. das bedeutet, Sie müssen die Notwendigkeit regelmäßig erneut nachweisen. Nur in Ausnahmefällen erfolgt eine unbegrenzte Befreiung von der Helmpflicht.

Was kostet die Befreiung von der Helmpflicht?

Die Gebühren betragen etwa 30 Euro (einjährige Befreiung von der Helmpflicht) bis 60 Euro (unbefristete Befreiung von der Helmpflicht).

Benötigte Dokumente sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ärtzliches Attest
  • Antrag mit ausführlicher Begründung
  • Führerschein (Kopie)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kopie) des Fahrzeuges, für das die Befreiung von der Helmpflicht gelten soll

Was sind die Strafen bei Verstoß gegen die Helmpflicht?

Ein Verstoß gegen die Helmpflicht ist keine Straftat. Bei einer Kontrolle ist jedoch ein Bußgeld sowie eventuell ein Punkt in Flensburg fällig.

Verstoß gegen Helmpflicht Strafe
Ohne geeigneten Schutzhelm unterwegs 15 €
Kind ohne Schutzhelm 60 €
1 Punkt
Mehrere Kinder ohne Schutzhelm 70 €
1 Punkt

Auswirkung auf Versicherung

Bei einem Unfall kann ein Verstoß gegen die Helmpflicht zudem Probleme bei der Schadensregulierung verursachen. Die gegnerische Kfz-Versicherung kann Ihnen eine Mitschuld geben und die Übernahme Ihrer Schadenersatzansprüche aus diesem Grund mindern oder ganz verweigern.

Welche Vorteile hat ein Motorrad-Helm?

  1. Eigenschutz:
    Ein Motorrad-Helm schützt den Kopf des Fahrers sowie aller anderen Mitfahrer. Bei einem Verkehrsunfall werden Motorradfahrer oft vom Motorrad geschleudert und prallen schwer auf den Boden, gegen andere Fahrzeuge oder sonstige Hindernisse. Der Kopf ist dabei ein besonders gefährdetes und sensibles Körperteil. Ein Schutzhelm minimiert das Risiko einer schweren Kopfverletzung mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen.
  2. Verkehrssicherheit:
    Am Helm sind oft Reflektoren angebracht. Fahrer und Motorrad sind so bei Dunkelheit für andere Verkehrsteilnehmer besser zu sehen. Der Schutzhelm trägt so zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei.
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Motorradversicherung.

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