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Bußgeldkatalog Motorrad: Ein Überblick

aktualisiert am

Bußgeldkatalog Motorrad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regelsätze für Geldstrafen & Punkte im Bußgeldkatalog sind für Motorradfahrer und Autofahrer gleich.
  • Bei kleineren Verstößen droht es ein Verwarngeld, bei größeren ein Bußgeld inklusive Bußgeldverfahren.
  • Einige Vorschriften wie Parken auf Gehwegen oder die Helmpflicht sind speziell für Motorradfahrer.

Bußgeldkatalog - Was ist das?

Im Bußgeldkatalog sind die Regelsätze für Geldbußen festgelegt, die bei einer Ordnungswidrigkeit drohen. Der Bußgeldkatalog ist bundesweit einheitlich und gilt auch für Motorradfahrer.

Ordnungswidrigkeiten mit einem Motorrad im Straßenverkehr sind etwa:

  • Zu geringer Abstand
  • Zu schnelles Fahren
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Überholen trotz Verbot
  • Falschparken

Kleinere Verstöße werden mit einem Verwarngeld abgegolten. Dieses liegt bei 5 bis 55 Euro. Mit der Bezahlung ist die Sache dann erledigt.

Bei schwereren Verstößen wird ein Bußgeld fällig (ab 60 Euro aufwärts). Damit verbunden ist immer auch ein Bußgeldverfahren. Zudem kann ein Bußgeld weitere Strafen wie etwa Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge haben.

Lärmbelästigung

Ein Motorrad kann zu laut sein, wenn etwa ein nicht zugelassener Schalldämpfer montiert worden ist.

In einem solchen Fall ist wegen Lärmbelästigung mit einem Bußgeld von bis zu 270 Euro und Punkten in Flensburg zu rechnen.

Zudem ist bei einer illegalen Auspuffanlage auch noch die Betriebserlaubnis des Motorrades erloschen, was zu erheblich höheren Kosten führen kann.

Im Stau durchschlängeln

Auch Motorradfahren müssen sich im Stau auf der Autobahn hinten anstellen.

Das Durchschlängeln zwischen den stehenden Fahrzeuge ist verboten.

Theoretisch wäre es möglich, ganz links an den Fahrzeugen vorbeizufahren. Das scheitert aber in der Praxis am Sicherheitsabstand zum überholten Fahrzeug, den es einzuhalten gilt.

Tatbestand Geldstrafe Punkte
Rechts überholen außerorts Ab 100 € 1
Auf dem Seitenstreifen am Stau vorbeifahren Ab 75 € 1
Seitenabstand beim Überholen nicht eingehalten  30 €  
Rettungsgasse befahren Ab 240 € 2

Zu dichtes Auffahren

Wenn Sie mit Ihrem Motorrad zu dicht auf das vorausfahrende Fahrzeug auffahren, hängt das Strafmaß zunächst von der gefahrenen Geschwindigkeit ab.

In einem weiteren Schritt geht es ab Tempo 80 dann auch noch nach dem Abstand zum Vordermann.

  • Bis 80 km/h: Ab 25 Euro Geldstrafe
  • Ab 80 km/h: Ab 75 Euro plus 1 Punkt
  • Ab 100 km/h: Ab 75 Euro plus mindestens 1 Punkt
  • Ab 120 km/h: Ab 100 Euro plus mindestens 1 Punkt

Auf Gehweg parken

Wenn Sie Ihr Motorrad verbotenerweise auf einem Gehweg abstellen, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 55 € rechnen. 

Tatbestand Geldstrafe Punkte
Parken auf Gehweg 55 €  
… mit Behinderung 70 € 1
… mit Gefährdung  80 € 1
… länger als 1 Stunde 70 € 1

Helmpflicht missachtet

Wer auf dem Motorrad als Fahrer oder als Beifahrer die Motorrad Helmpflicht missachtet, also 

  • Ohne Helm fährt
  • Mit einem nicht geeigneten Helm unterwegs ist,

muss mit einer Geldbuße von 15 Euro rechnen. Sind Kinder involviert, ist die Strafe deutlich höher.

Parken ohne Park­scheibe

Auch Motorradfahrer müssen, wo vorgeschrieben, eine Parkscheibe an Ihrer Maschine anbringen.

Ansonsten können je nach Parkdauer bis zu 40 Euro fällig werden.

Zu schnelles Fahren

Die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen sind für Motorradfahrer die gleichen wie für Autofahrer.

Außerorts Geldstrafe Punkte
0 – 20 km/h 20 – 60 €  
21 – 40 km/h 100 - 200 € 1
41 – 60 km/h 320 - 480 € 2 plus 1 Monat Fahrverbot

 

Innerorts Geldstrafe Punkte
0 – 20 km/h 30 - 70 €  
21 – 30 km/h 115 - 180 € 1
31 – 50 km/h 260 - 400 € 2 plus 1 Monat Fahrverbot

 

Rote Ampel überfahren

Auch beim Rotlichtverstoß an der Ampel unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Motorradfahrer und Autofahrer.

  • Einfacher Rotlichtverstoß (also rote Ampel unter 1 Sekunde): Ab 90 Euro sowie ab 1 Punkt
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß (also Ampel mehr als 1 Sekunde rot): Ab 200 Euro, 2 Punkte, ab 1 Monat Fahrverbot
Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Motorrad-Versicherung.

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