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Versicherungsnehmer sind dazu verpflichtet, ihrer Versicherung jeden Schadensfall unverzüglich mitzuteilen. Diese Pflicht wird von den Versicherungen auch als Anzeigepflicht bezeichnet. In der Regel haben Sie eine Woche Zeit, den Schaden zu melden. Am besten wenden Sie sich im Schadensfall direkt an Ihre Versicherung. Viele Anbieter stellen zur Schadensmeldung spezielle Formulare zur Verfügung oder bieten eine Hotline an.
Fotos und detaillierte Angaben helfen der Versicherung
Um einen Schaden bei Ihrer Versicherung zu melden, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Versicherung. Viele Versicherer bieten spezielle Formulare zur Schadensregulierung an. Wichtig ist, dass Sie möglichst detaillierte Angaben zum Hergang des Schadensfalls machen. Machen Sie nach Möglichkeit Fotos und senden Sie diese ebenfalls an Ihre Versicherung.
Darüber hinaus gilt für Versicherungsnehmer eine Aufklärungspflicht. Gemäß dieser Pflicht sind Sie dazu angehalten, zu einer schnellen Aufklärung des Schadensfalls sowie dessen Umfang beizutragen. Das bedeutet, Fragen der Versicherung müssen wahrheitsgemäß und genau beantwortet werden. Unter Umständen müssen auch Nachweise über den Hergang eines Schadensfalls erbracht werden.
Letztlich gilt die Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, Versicherungsnehmer sind dazu verpflichtet, weiteren Schaden am Fahrzeug nach Möglichkeit abzuwehren oder zu mindern. Ebenso sollten Versicherte die Anweisungen ihrer Mopedversicherung berücksichtigen.
Kleinschäden
Einige Tarifvarianten erlauben den Versicherungsnehmern, kleinere Schäden bis zu einer bestimmten Summe – in der Regel 500 Euro – selbst zu regulieren. Dann müssen Sie der Versicherung den Schaden nicht mitteilen.
Bei CHECK24 können Sie eine Mopedhaftpflichtversicherung bereits ab 14,80 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 3 Monaten) abschließen. Dieser Preis gilt für ein Kleinkraftrad mit nicht mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, Alter des jüngsten Fahrers ab 23 Jahre. Der Anbieter ist die WGV.
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