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Kreditkarte Ratgeber

SEPA-Änderungen für Kreditkarten-Nutzer

Durch die Umstellung des Zahlungsverkehrs in der Euro-Zone soll unter anderem das Bezahlen mit der Kreditkarte für Verbraucher in Europa einheitlicher gemacht werden. Ziel dieser Vereinheitlichung ist es, dass Verbraucher ihre Kreditkarten in jedem Euro-Land einsetzen können, ohne einen Unterschied zum Einsatz in ihrem Heimatland festzustellen.

Unter dem Motto „any card at any terminal” soll im Rahmen der SEPA-Umstellung für Kreditkarten-Inhaber zudem sichergestellt werden, dass jede Kreditkarte, die in der Euro-Zone ausgegeben wurde, auch an jedem europäischen Terminal einsetzbar ist – egal aus welchem Land die Karte oder das Terminal stammen. Hierzu sollen beispielsweise vorwiegend nationale Kartenprogramme, wie das deutsche electronic cash, durch internationale Systeme ersetzt werden. Dafür werden  die Einsatzbereiche nationaler Systeme unter anderem ausgedehnt und im Zusammenschluss mit anderen Kartensystemen arbeiten. Über sogenanntes „co-badging“ bzw. „co-branding“ werden in Zukunft mehrere Akzeptanzmarken, beispielsweise Maestro und electronic cash, an Geldautomaten oder Terminals, angebracht sein. Sie sollen auf die länderübergreifende Funktionalität mehrerer Systeme hinweisen.
 

Verbesserte Kreditkarten-Sicherheit durch SEPA

Ein weiteres Ziel der SEPA-Einführung ist die verbesserte Sicherheit beim bargeldlosen Bezahlen in der Euro-Zone. Seit 2011 werden in Deutschland daher sämtliche Plastikkarten, die neu herausgegeben werden,  mit einem sogenannten EMV-Chip ausgestattet. Die Buchstaben EMV stehen bei dieser Technologie für die drei Entwicklergesellschaften des Chips: MasterCard Europa, MasterCard und Visa. Relevante Kunden- und Kartendaten werden bei  dieser Technologie nicht mehr über den Magnetstreifen, sondern über den Chip ausgelesen. Durch die bessere Verschlüsselung sind die Karten wirksamer gegen Fälschung oder Kopien geschützt als ihre Vorgänger. Zahlt ein Kunde mit einer Kreditkarte mit EMV Chip, wird zur Identifikation des Karteninhabers stets die geheime PIN abgefragt – bei der Auslesung der Kartendaten über den Magnetstreifen, wird die Identität des Inhabers häufig nur über dessen Unterschrift bestätigt.
 

Veränderungen im Lastschrift-Verfahren

Da die Abrechnung der Kreditkartenrechnung in der Regel per Lastschrift abgewickelt wird, ergeben sich für Kreditkartennutzer auch in diesem Bereich Neuerungen: Künftig wird ein bestimmtes Konto in Deutschland nicht mehr über Bankleitzahl und Kontonummer definiert, sondern über die internationalen Kennungen IBAN und BIC. Neben der Kontokennung muss bei einer Lastschrift nach SEPA-Richtlinien künftig auch die Gläubiger-ID und eine Mandatsreferenz angegeben werden. Unter einer Gläubiger-ID ist eine internationale Bankenkennungsnummer zu verstehen, die jede Bank der Euro-Zone eindeutig identifiziert. Über die Mandatsreferenz identifiziert sich der Kontoinhaber und ermächtigt die Bank zudem zum Einzug einer Lastschrift. Bei einer Kreditkarten-Rechnung ist die Mandatsreferenz in der Regel die persönliche Kunden- oder Kartennummer. Sämtliche Änderungen, die aufgrund der SEPA-Richtlinien beim Lastschrift-Verfahren vorgenommen werden müssen, nimmt die Bank jedoch für den Kunden vor.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.