Mit der Auszahlung wird der Geldbestand der auszahlenden Person zugunsten des Zahlungsempfängers verringert. Der Fachbegriff für die Auszahlung ist die Valutierung. Diese erfolgt in Form von Überweisung auf das Konto des Begünstigten, Schecks oder Bargeld. Im Kreditbereich kommt es zur Auszahlung, wenn der Verbraucher
einen Kredit beantragt und alle erforderlichen Unterlagen bei der Bank eingereicht hat.
Zu den benötigten Unterlagen gehören der unterzeichnete Kreditvertrag, Lohn- oder Gehaltsabrechnungen sowie Kontoauszüge. Bei
Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Freiberuflern werden der unterschriebene Kreditvertrag, eine betriebswirtschaftliche Auswertung, Kontoauszüge, Einkommensteuerbescheide, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Einnahmen- und Überschussrechnung verlangt. In der Regel wird der Kredit auf das Konto des Kreditnehmers oder auf ein gesondertes Kreditkonto ausgezahlt. Es kann unter Umständen aber auch zur Barauszahlung kommen. Letzteres kommt eher selten bei kleineren Kreditbeträgen vor. Ab dem Tag der Valutierung werden die Zinsen auf den Kreditbetrag angerechnet. Je nachdem, um welche Kreditart es sich dabei handelt, kann es hier zu unterschiedlichen Verfahren kommen.
In welcher Form die Kreditauszahlung erfolgt, hängt vom jeweiligen Kreditvertrag ab. Handelt es sich bei der
Finanzierung um einen Konsumkredit oder wurde das
Darlehen zum Kauf einer Wohnung oder eines Hauses aufgenommen, wird der Kredit in aller Regel komplett ausbezahlt - es sei denn, der Verkäufer der Immobilie legt keinen Wert darauf, die Kaufsumme auf einmal zu erhalten. Die Valutierung eines Darlehens für einen Neubau erfolgt in Tranchen, also in Teilbeträgen. Durch die Teilzahlung will das Finanzinstitut verhindern, dass der Kredit nicht zweckfremd ausgegeben wird.