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Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 19.02.2025
Der Verband für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED) gibt folgende Preisempfehlungen für Berater:
Leistung und Service | Kosten |
Erstberatung (ca. 1 Stunde) | 70–130 € pro Stunde |
Folgegespräch (ca. 30 Minuten) | 35–65 € pro Sitzung |
Körperanalyse (z. B. Bioimpedanzanalyse) | 18–25 € |
Auswertung eines Ernährungstagebuches | 180 € |
Die Beratungskosten mit Erst- und Folgegespräch können also etwa 100 bis 200 Euro betragen.
Die tatsächlichen Kosten einer Ernährungsberatung sind von verschiedenen Faktoren abhängig:
Wie viele Gespräche für die Ernährungstherapie notwendig oder sinnvoll sind, ist ebenfalls sehr individuell. Die meisten Beratungen beinhalten mindestens ein Erst- und ein Folgegespräch. Das Erstgespräch dient dazu, einen umfassenden Überblick über die gesundheitliche und ernährungstechnische Situation zu gewinnen. Es bildet die Basis für die gesamte Beratung. Folge- und Nachgespräche dienen der Vertiefung, Kontrolle und Anpassung der im Erstgespräch erarbeiteten Maßnahmen.
Beispielrechnung für eine Beratung
Eine Ernährungsberatung kann Sie dabei unterstützen, Ihre gesundheitlichen oder persönlichen Ziele zu erreichen. Besonders wertvoll ist sie, wenn bestimmte Erkrankungen oder Lebensphasen eine bewusste Ernährung erfordern. Dabei stehen Ihre individuellen Bedürfnisse, gesundheitlichen Voraussetzungen und persönlichen Vorlieben stets im Mittelpunkt.
In diesen Fällen ist eine Ernährungsberatung/-therapie besonders empfehlenswert:
Unterschied zwischen Ernährungsberatung und -therapie
Die Ernährungsberatung wird meist vorbeugend oder aufgrund individueller Ernährungsweisen genutzt. Unter einer Ernährungstherapie wird stattdessen ein gezielter Ernährungsplan zur Behandlung bestimmter Erkrankungen verstanden. Während die Beratung auch von Fitnesstrainern oder Coaches angeboten wird, kann eine Ernährungstherapie nur von staatlich anerkannten Fachkräften durchgeführt werden. Dennoch werden die beiden Begriffe häufig synonym verwendet.
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder Unverträglichkeit eine Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie in Anspruch nehmen müssen, kann die Krankenkasse die Kosten anteilig oder sogar vollständig übernehmen. Die Voraussetzung ist, dass Sie eine ärztliche Verordnung bzw. eine Notwendigkeitsbescheinigung haben und die Therapie bei einer Fachkraft mit entsprechender Qualifikation stattfindet.
Seit 2018 als Heilmittel anerkannt
Anfang 2018 wurde die Ernährungstherapie als neues Heilmittel in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Die Therapie soll so insbesondere für Versicherte mit Stoffwechselerkrankungen eine heilende und unterstützende Wirkung haben.
Eine freiwillige und präventive Ernährungsberatung wird grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Einige Krankenkassen bieten jedoch Zuschüsse im Rahmen der freiwilligen Zusatzleistungen an. Oftmals stellen die Kassen auch ein jährliches Budget für Gesundheitskurse zur Verfügung. Die Kurse beschäftigen sich meist mit Themen wie Ernährung, Bewegung, Stressmanagement und Suchtbehandlung. In der Regel können Sie auf der Website Ihrer Kasse nach geeigneten Kursen suchen.
Wenn Ihre Krankenkasse die Beratung nur anteilig bezuschusst, kann sich eine Krankenzusatzversicherung, wie etwa die ambulante Zusatzversicherung, für Sie lohnen. Sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, können Sie sich die restlichen Kosten von der Zusatzversicherung erstatten lassen.
Auch wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, können Sie sich die Kosten unter Umständen von der ambulanten Zusatzversicherung erstatten lassen. Leistungsstarke Tarife bieten ein jährliches Budget für Präventionsmaßnahmen an. Darüber hinaus bietet die Zusatzversicherung weitere Leistungen, etwa für Vorsorgeuntersuchungen, Naturheilverfahren oder Brillen.
Um einen zertifizierten Berater zu finden, können Sie sich bei verschiedenen Ernährungsverbänden informieren. In der Regel bieten diese eine Expertensuche auf ihrer Website an. Zu den größten Verbänden zählen:
Ob Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung oder -therapie bezahlt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Ihr behandelnder Arzt muss beurteilen, ob die Therapie für Sie medizinisch notwendig ist. Bei Erkrankungen, die durch die Ernährung beeinflusst werden können, wird die Therapie tendenziell als notwendig oder sinnvoll betrachtet und von der Krankenkasse bezuschusst. Dazu zählen beispielsweise Adipositas, Diabetes, Bluthochdruck oder Allergien und Unverträglichkeiten gegenüber Lebensmitteln.
Die freiwillige Ernährungsberatung gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Sofern die Therapie nicht als Heilmittel im Rahmen einer Erkrankung definiert wird, muss die Krankenkasse keine Kosten dafür tragen. Sie können sich aber bei Ihrer Kasse informieren, welche Zusatzleistungen sie in diesem Bereich anbietet. Einige Kassen bieten Präventions- und Gesundheitskurse an oder zahlen Versicherten eine Geldprämie, wenn sie bestimmte Gesundheits- und Vorsorgemaßnahmen in Anspruch nehmen.
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