
Das SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt die ehemalige Einzugsermächtigung in Deutschland und bietet gleichzeitig einen einheitlichen Zahlungsverkehr im Euro-Raum. Wie Sie das System nutzen können und was Sie dazu wissen sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.
SEPA steht für Single Euro Payments Area, was auf Deutsch „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“ bedeutet. Das SEPA-Lastschriftverfahren wurde 2014 zusammen mit der IBAN – der internationalen Kontonummer – eingeführt, um Zahlungen in Euro in Deutschland und europaweit zu vereinfachen, sicherer und günstiger zu gestalten. Es ermöglicht Dienstleistern, Firmen und Händlern das Einziehen von offenen Rechnungsbeträgen vom Konto des jeweiligen Rechnungsempfängers. Somit unterscheidet es sich von einer Überweisung, bei der Sie als Zahlender den Transfer des Geldes aktiv beauftragen müssen.
Im Gegensatz zur Einzugsermächtigung, die auf einen fixen Betrag beschränkt war, können per Lastschrift unterschiedlich hohe Summen von einem Zahlungsempfänger abgebucht werden.
Das SEPA-Lastschriftverfahren wird in die zwei Varianten SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift unterschieden.
Die SEPA-Basis-Lastschrift ist relevant für Privatpersonen. Sie als Verbraucher können es nutzen, um einmalige oder regelmäßige Zahlungen von einem Unternehmen einziehen zu lassen. Beim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren haben Sie acht Wochen Zeit, die Kontobelastung ohne Angabe eines Grundes rückgängig zu machen.
Die SEPA-Firmen-Lastschrift bezieht sich ausschließlich auf den Zahlungs-Verkehr zwischen Unternehmen. Privatpersonen können dieses Verfahren nicht nutzen. Beim SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann eine geleistete Zahlung nicht rückgängig gemacht werden. Eine Ausnahme bildet eine unautorisierte Lastschrift.
Die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens bietet Ihnen als Verbraucher folgende Vorteile:
Unternehmen, die vorhaben, einen Geldbetrag von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Ihnen dies 14 Tage im Voraus oder wie im Vertrag festgelegt mitteilen. Einen Hinweis darauf erhalten Sie – je nach Vereinbarung – per Post, per Mail oder in Ihrem Online-Banking. So haben Sie ausreichend Zeit, für ein gedecktes Girokonto zu sorgen. Bis einen Tag vor der Buchung können Sie diese stoppen. Um rechtzeitig auf eine anstehende oder eventuell unberechtigt erfolgte SEPA-Lastschrift reagieren zu können, sollten Sie deshalb regelmäßig Ihre Kontobewegungen überprüfen.
Für das SEPA-Lastschriftverfahren ist ein sogenanntes Mandat nötig. Dieses müssen Sie als zahlende Person erteilen. Damit geben Sie sowohl Ihrem Vertragspartner die Erlaubnis, den offenen Betrag einzuziehen als auch Ihrer Bank diesen freizugeben. Das Mandat müssen Sie für jedes Unternehmen neu erteilen, es ist nicht allgemeingültig. Zudem können Sie entscheiden, ob Sie dem Zahlungsempfänger eine einmalige oder wiederholte Berechtigung zur Abbuchung geben.
Das SEPA-Lastschriftverfahren vereinheitlicht Euro-Zahlungen im SEPA-Raum. Dieser reicht über EU und EWR hinaus und umfasst auch mehrere Nicht-EU-Länder sowie Gebiete.
Der SEPA-Raum umfasst nach European Payments Council aktuell 41 Länder und Gebiete. Dazu gehören die 27 EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern sowie Albanien, Andorra, Island, Liechtenstein, Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, San Marino, die Schweiz, Serbien, Vatikanstadt / Heiliger Stuhl und das Vereinigte Königreich. Sie können auch Lastschriften an Empfänger im Ausland erteilen, wenn der Zahlungsdienstleister im jeweiligen Land über das SEPA-Lastschriftverfahren erreichbar ist und das Unternehmen SEPA-Lastschriften akzeptiert.
SEPA-Zahlungen erfolgen in Euro. Für Zahlungen innerhalb der EU und des EWR gilt grundsätzlich: Grenzüberschreitende Euro-Zahlungen dürfen nicht teurer sein als entsprechende Inlandszahlungen. Bei SEPA-Ländern außerhalb des EU-/EWR-Raums sollten mögliche Bankentgelte im Preis- und Leistungsverzeichnis geprüft werden.
Ein Mandat für eine Lastschrift können Sie persönlich, postalisch oder online erteilen. Es muss aber immer schriftlich erfolgen. Unternehmen stellen dafür entsprechende Formulare zur Verfügung. Nutzen Sie ein Internet-Formular, leisten Sie die Unterschrift digital. Damit ein SEPA-Lastschriftmandat rechtsgültig wird, muss es folgende Angaben enthalten:
Wenn Sie Ihr Mandat im Rahmen eines Vertragsabschlusses erteilen, zum Beispiel mit dem Abschluss eines Zeitungsabonnements, kann die Mandatsreferenz vom Unternehmen nachgereicht werden.
Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat ist unbefristet gültig. Sie können es aber jederzeit widerrufen. Dazu informieren Sie Ihr Kreditinstitut und den Zahlungsempfänger. Meistens ist dies im Online-Banking mit wenigen Klicks möglich. Bleibt ein Lastschriftmandat für 36 Monate ungenutzt – es erfolgt also in diesem Zeitraum keine Abbuchung – erlischt es automatisch. Einzelne Abbuchungen können Sie bis zu acht Wochen nach der Belastung widerrufen.
Hängt Ihr Mandat mit einer regelmäßigen Zahlung zusammen, zum Beispiel einem Abonnement, sollten Sie daran denken, dass Sie dieses gesondert kündigen müssen. Der Widerruf des Mandats ist nicht gleichbedeutend mit der Kündigung eines Vertrags.
War Ihr Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt und Sie verfügen über keinen Dispositionsrahmen, platzt die Lastschrift. Die Bank informiert sowohl Sie als auch den Zahlungsempfänger darüber, dass die Zahlung nicht geleistet werden konnte und verlangt in den meisten Fällen dafür eine Gebühr von Ihnen. Der Zahlungsempfänger muss Sie über den erneuten Versuch der Lastschrift und der damit verbundenen Frist in Kenntnis setzen. Je nach Empfänger können Sie versuchen, vorher Kontakt aufzunehmen, um den Betrag eventuell zu überweisen, damit Ihnen keine Mahngebühren entstehen. Bedenken Sie auch, dass sich nicht geleistete Zahlungen negativ auf Ihre Schufa auswirken können.
Mit dem Lastschriftmandat erteilen Sie dem entsprechenden Unternehmen generell, offene Beträge, die es Ihnen in Rechnung gestellt hat, abzubuchen. Diese Vereinbarung ist unabhängig von der Höhe des Betrags.
Ein Beispiel dafür ist das Lastschriftverfahren mit einem Mietunternehmen: Wenn Sie als Mieter dem Unternehmen ein Lastschriftmandat erteilen, kann dieses sowohl die Kaution als auch die monatliche Miete und Nachzahlungen abbuchen. Auch die korrekte Abbuchung von Mieterhöhungen obliegt dann dem Vermieter. Sie müssen sich nicht selbst um eine Anpassung der Summe kümmern.
Das Lastschrift-Verfahren ermöglicht Ihnen eine Rückbuchung der Zahlung, falls doch etwas nicht passen sollte. Diese Option bietet eine Überweisung nicht. Es kann also auch bei einmaliger Zahlung sinnvoll sein, das SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen, sofern das Unternehmen diese Möglichkeit anbietet.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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