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Vollkasko Gutachten: Wer beauftragt & wer zahlt

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Vollkasko Gutachten

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie müssen den Gutachter der Vollkaskoversicherung akzeptieren und diesen den Schaden begutachten lassen.
  • Halten Sie das Vollkasko Gutachten für zu gering, können Sie ein Gegengutachten beauftragen.
  • Die Kosten für das Vollkasko-Gutachten trägt stets der Auftraggeber.

Muss ich den Gutachter der Vollkasko akzeptieren?

Im Schadenfall darf Ihre Vollkaskoversicherung einen Kfz-Gutachter beauftragen. Sie sind verpflichtet, den Schaden durch einen Experten begutachten zu lassen.

Die Beauftragung eines Gutachters durch die Vollkasko ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die Kfz-Versicherung übernimmt die Kosten des Schadens – abgesehen von einer vereinbarten Selbstbeteiligung in der Vollkasko, die Sie selbst zahlen.

Ob ein Gutachten notwendig ist, entscheidet die Vollkaskoversicherung. In der Regel wird ein Gutachter erst ab einer bestimmten Schadenhöhe (meist ab 2.000 Euro) eingeschaltet.

Info: Wer zahlt

Beauftragt die Vollkasko das Gutachten, dann bezahlt auch die Kfz-Versicherung die dafür anfallenden Kosten.

Kfz-Haftpflicht: Eigenen Gutachter beauftragen

Bei einem fremdverschuldeten Kfz-Haftpflicht-Schaden dürfen Sie selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Da kein Vertragsverhältnis mit der gegnerischen Versicherung besteht, trägt diese auch die Kosten für das Gutachten.

Tipp: Bagatellschaden

Bei einem Auto Bagatellschaden reicht der Kfz-Versicherung meist ein Kostenvoranschlag.

Gutachten ist zu niedrig

Wenn Sie dann der Ansicht sind, dass das Gutachten zu niedrig ausgefallen ist, können Sie es anfechten und ein Gegengutachten in Auftrag geben.

Sollten beide Gutachten stark voneinander abweichen, sind mehrere Szenarien möglich:

  1. Ihre Vollkasko akzeptiert Ihr Gegengutachten.
  2. Sie einigen sich mit der Kfz-Versicherung auf eine Summe in der Mitte.
  3. Es wird keine Einigung erzielt. Dann steht Ihnen immer noch der juristische Weg offen. In diesem Fall entscheidet ein Gericht über die Schadenhöhe.

Was beinhaltet ein Kfz-Gutachten?

Umfang eines Vollkasko-Gutachtens
Fahrzeugdaten und Ausstattung Ihres Autos
Zustand und eventuelle Vorschäden
Umfang des Schadens
Kalkulierte Reparaturkosten
Aussage zu Reparaturwürdigkeit (Stichwort wirtschaftlicher Totalschaden)
Einschätzung zur Reparaturdauer
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes
Informationen zu Nutzungsausfallentschädigung Auto und merkantiler Minderwert
Fotodokumentation von Fahrzeug und Schaden


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Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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