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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Im Schadenfall darf Ihre Vollkaskoversicherung einen Kfz-Gutachter beauftragen. Sie sind verpflichtet, den Schaden durch einen Experten begutachten zu lassen.
Die Beauftragung eines Gutachters durch die Vollkasko ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die Kfz-Versicherung übernimmt die Kosten des Schadens – abgesehen von einer vereinbarten Selbstbeteiligung in der Vollkasko, die Sie selbst zahlen.
Ob ein Gutachten notwendig ist, entscheidet die Vollkaskoversicherung. In der Regel wird ein Gutachter erst ab einer bestimmten Schadenhöhe (meist ab 2.000 Euro) eingeschaltet.
Info: Wer zahlt
Beauftragt die Vollkasko das Gutachten, dann bezahlt auch die Kfz-Versicherung die dafür anfallenden Kosten.
Bei einem fremdverschuldeten Kfz-Haftpflicht-Schaden dürfen Sie selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Da kein Vertragsverhältnis mit der gegnerischen Versicherung besteht, trägt diese auch die Kosten für das Gutachten.
Tipp: Bagatellschaden
Bei einem Auto Bagatellschaden reicht der Kfz-Versicherung meist ein Kostenvoranschlag.
Wenn Sie dann der Ansicht sind, dass das Gutachten zu niedrig ausgefallen ist, können Sie es anfechten und ein Gegengutachten in Auftrag geben.
Sollten beide Gutachten stark voneinander abweichen, sind mehrere Szenarien möglich:
Umfang eines Vollkasko-Gutachtens |
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Fahrzeugdaten und Ausstattung Ihres Autos |
Zustand und eventuelle Vorschäden |
Umfang des Schadens |
Kalkulierte Reparaturkosten |
Aussage zu Reparaturwürdigkeit (Stichwort wirtschaftlicher Totalschaden) |
Einschätzung zur Reparaturdauer |
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes |
Informationen zu Nutzungsausfallentschädigung Auto und merkantiler Minderwert |
Fotodokumentation von Fahrzeug und Schaden |
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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