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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ein Bagatellschaden am Auto ist ein leichter Sachschaden, der höchstens 750 Euro kostet und bei dem keine Personen verletzt wurden.
Beispiele:
Kleine Kratzer im Lack, leichte Dellen im Blech, Schrammen an der Karosserie.
Bagatellschäden entstehen häufig:
Am Unfallort bleiben:
Bagatellschaden melden:
Kommt der Halter/Fahrer nicht (Wartefrist ist eine halbe Stunde), melden Sie den Vorfall bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Die Polizei rückt bei Bagatellschäden meist nicht aus. Entfernen Sie sich unerlaubt, droht eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus.
Info: Unfallflucht ist strafbar
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gilt als Unfallflucht (§142 StGB) und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, Geldstrafe, Punkten in Flensburg und Fahrverbot geahndet werden.
Sind Sie der Unfallverursacher, melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Kfz-Versicherung.
Ob ein Schaden als Bagatellschaden gilt, ist für Laien oft schwer zu beurteilen. Eine Kfz-Werkstatt kann dies durch ein Unfallgutachten klären.
Info: Bezahlung durch Versicherung
Übersteigt der Schaden 750 Euro, übernimmt die Kfz-Versicherung die Gutachterkosten.
Sie beschädigen ein anderes Auto:
Ihr Auto wird beschädigt:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für den Schaden auf.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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