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Bagatellschaden Auto: Was tun?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bagatellschaden ist ein leichter Blechschaden am Auto mit einer maximalen Schadenhöhe von 750 €.
  • Bei einem Bagatellschaden wird im Normalfall kein Gutachter hinzugezogen.
  • Haben Sie einen Bagatellschaden mit Ihrem Auto verursacht, kann es sich für Sie lohnen, Ihrer Kfz-Haftpflicht die entstandenen Kosten zu erstatten.

Definition: Was ist ein Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden ist ein leichter Blechschaden am Auto, der maximal 750 Euro teuer ist und bei dem keine Personen verletzt wurden.

Wie sieht ein Bagatellschaden aus?

Typische Bagatellschäden sind etwa:

  • Kleine Kratzer im Lack
  • Leichte Dellen im Blech
  • Geringe Schrammen an der Karosserie

Bagatellschäden entstehen oft:

  • Beim Rangieren auf dem Parkplatz
  • Beim Ein- und Ausparken
  • Beim Öffnen der Tür beim Ein- und Aussteigen

Bagatellschaden: Was ist zu tun?

Am Unfallort bleiben:

Im fließenden Verkehr räumen Sie möglichst schnell die Straße. Machen Sie Fotos von den Beschädigungen. Fertigen Sie einen Unfallbericht an. Tauschen Sie mit dem Unfallgegner Adressen, Telefonnummern und die Daten der Kfz-Versicherungen aus.

Haben Sie zum Beispiel beim Ausparken ein geparktes Auto gestreift (siehe auch Parkschaden), müssen Sie vor Ort bleiben und versuchen, den Halter beziehungsweise Fahrer zu finden.

Bagatellschaden melden:

Kommt der Halter/Fahrer nicht (Wartefrist ist eine halbe Stunde), melden Sie den Vorfall bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Zu Bagatellschäden rücken die Beamten normalerweise nicht aus. Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann Ihnen hinterher aber eventuell als Fahrerflucht angelastet werden. Ein Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Autos allein reicht hier nicht aus.

Unfallflucht bei Bagatellschaden

Verlassen Sie unerlaubt den Unfallort, begehen Sie auch bei einem Bagatellschaden eine Unfallflucht. §142 StGB sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, Geldstrafen, Punkte in Flensburg sowie ein mehrmonatiges Fahrverbot vor.

Sind Sie der Unfallverursacher, melden Sie den Schaden auch umgehend Ihrer Kfz-Versicherung.

In welchen Fällen rufe ich die Polizei?

  • Wenn der Unfallverursacher betrunken ist oder unter Drogen steht.
  • Wenn Sie davon ausgehen, dass es doch mehr als ein Bagatellschaden ist.
  • Wenn Sie sich mit dem Unfallgegner uneins darüber sind, wer schuld ist.
  • Wenn bei einem Mietwagen vertraglich vorgeschrieben ist, dass bei jedem Unfall/Schaden die Polizei hinzugezogen werden muss.

Wie erkenne ich einen Bagatellschaden?

Bagatellschaden Kfz-Versicherung

Ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, ist für Sie als Laie oft nicht sofort ersichtlich. Dies kann meist nur eine Kfz-Werkstatt durch ein Gutachten feststellen.

Kann ich einen Gutachter beauftragen?

Bei Bagatellschäden wird normalerweise kein Kfz-Gutachter hinzugezogen. Bestehen Sie auf ein Gutachten, müssen Sie den Experten in der Regel selbst beauftragen und auch bezahlen. Für ein Kfz-Gutachten bezahlen Sie jedoch ab 400 Euro aufwärts.

Ratsam und kostengünstiger ist es daher, einen Kostenvoranschlag bei Ihrer Kfz-Werkstatt machen zu lassen. Eine Alternative ist ein Kurzgutachten (50-150 Euro).

Das Gutachten beziehungsweise den Kostenvoranschlag schicken Sie dann an die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers. Haben Sie den Schaden selbst verursacht, geht der Bericht an Ihre Vollkaskoversicherung, die für solche Schäden aufkommt.

Wann zahlt die Versicherung das Gutachten?

Übersteigt der Schaden laut Gutachten die Bagatellgrenze von 700-750 Euro, übernimmt die Kfz-Versicherung die Gutachterkosten.

Wer zahlt einen Bagatellschaden?

Sie beschädigen ein anderes Auto:
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den Bagatellschaden des Unfallgegners auf.
Wurde dabei auch Ihr eigenes Auto beschädigt, können Sie den Schaden Ihrer Vollkaskoversicherung melden. Diese haftet, allerdings wird die Selbstbeteiligung im Schadensfall fällig und Sie werden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Eventuell lohnt es sich daher, die Kosten selbst zu tragen.
Ihr Auto wird beschädigt:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für den Schaden auf.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig und nach bestem Wissen ausgesucht und zusammengestellt. Sie dienen als Inspiration für unsere Leser, stellen Empfehlungen der Redaktion und in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.