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Autodiebstahl: Wer zahlt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wurde Ihr Auto gestohlen, ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
  • Bei einem Neuwagen erstattet der Kfz-Versicherer nach einem Diebstahl den vollen Kaufpreis.
  • Bei älteren Autos wird nach einem Diebstahl der Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Wer zahlt nach Autodiebstahl?

Ihnen wurde Ihr Auto gestohlen? In diesem Fall zahlt die Kfz-Versicherung den Autodiebstahlschaden nur, wenn Sie eine Teilkasko abgeschlossen haben. Denn bei jeder Kfz-Teilkasko ist eine Diebstahlversicherung inbegriffen.

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten bei einem Autodiebstahl hingegen nicht.

Was zahlt die Versicherung?

Autodiebstahl Schaden Kfz-Versicherung

Was die Versicherung Ihnen bezahlt, hängt vom Alter Ihres Autos ab. Konkret, ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt.

Autodiebstahl eines Neuwagens:

Bei einem Neuwagen erhalten Sie von der Kfz-Versicherung den vollen Kaufpreis (Neuwert) erstattet.

Die Definition Neuwagen legt jeder Versicherer in den Versicherungsbedingungen fest. Der Zeitraum der Neuwertversicherung variiert von 3 Monaten bis 24 Monaten nach der Erstzulassung.

Welcher Zeitraum bei Ihnen gilt, steht in Ihren Vertragsunterlagen. Sie können die Konditionen auch bei Ihrem Kfz-Versicherer erfragen.

Autodiebstahl eines Gebrauchtwagens:

Bei einem älteren Auto zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Das ist die Summe, die ein gleichwertiges Auto zum Zeitpunkt des Diebstahles auf dem Gebrauchtwagenmarkt kostet.

Für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes beauftragt die Versicherung meist einen Kfz-Sachverständigen.

Wann zahlt die Versicherung?

Rechnen Sie also mit 4 bis 6 Wochen für die Regulierung des Autodiebstahlschadens. Denn 4 Wochen wartet die Versicherung, ob das gestohlene Auto wieder gefunden wird. Erst danach bezahlt die Versicherung.

Taucht Ihr Auto innerhalb der Frist von 4 Wochen wieder auf, müssen Sie es zurücknehmen.

Wurde es beschädigt, bezahlt die Versicherung die Reparaturkosten.

Sind die Kosten für die Reparatur höher als der Wert des Autos und die Instandsetzung somit unwirtschaftlich, erhalten Sie stattdessen den Wiederbeschaffungswert, den Ihr Auto vor dem Diebstahl hatte.

Davon abgezogen wird noch der Restwert des beschädigten Wagens, den Sie bei einem Verkauf beispielsweise an einen Autohändler oder Verwerter noch erzielen können.

Auto wird nach Fristablauf gefunden
Wird Ihr als gestohlen gemeldetes Auto nach Ablauf der Frist von 4 Wochen ab der Schadensmeldung gefunden, ist es automatisch Eigentum der Versicherung. Denn diese hat Ihnen dann bereits den Schaden ausbezahlt.

Diebstahl von Autoteilen

Ihnen wurde etwas aus Ihrem Auto gestohlen? In diesem Fall bezahlt Ihre Teilkaskoversicherung den Diebstahlschaden, wenn es sich um „fest verbaute Gegenstände” handelt – etwa Radio oder Navi.

Den Koffer, die Handtasche, der Geldbeutel oder eine Kamera hingegen sind nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

In diesen Fällen zahlt die Versicherung nicht:

  • Bei unwahrheitsgemäßen Aussagen über den Autodiebstahl
  • Wenn Sie fahrlässig gehandelt haben – z.B. das Auto nicht abgeschlossen war
  • Wenn Sie den Schaden nicht sofort der Polizei und Ihrer Versicherung melden, nachdem Sie ihn bemerkt haben
  • Bei einer Unterschlagung – z.B. wenn das Auto bei einer Probefahrt gestohlen wird

Wie schütze ich mich vor Autodiebstahl?

Um sich bestmöglich vor einem Autodiebstahl zu schützen, sollten Sie diese Tipps berücksichtigen:

  • Schließen Sie Ihr Auto immer ab.
  • Tragen Sie den Autoschlüssel immer sicher bei sich.
  • Schließen Sie immer alle Türen, Fenster, das Schiebedach und den Tankdeckel Ihres Autos.
  • Lassen Sie nie die Originalpapiere und Ersatzschlüssel im Auto.
  • Wurde der Autoschlüssel gestohlen, lassen Sie das Auto bewachen und melden Sie den Verlust sofort Polizei und Kfz-Versicherung.
  • Parken Sie Ihr Auto möglichst in einer Garage oder Parkhaus bzw. überwachten Parkplatz.
  • Legen Sie Funkschlüssel nicht direkt an der Wohnungstür ab – das Signal kann sonst von Autodieben abgefangen werden.
  • Schirmen Sie Keyless-Go-Autoschlüssel mit einer speziellen Schutzhülle vor unbefugtem Zugriff ab.

Was ist nach einem Autodiebstahl zu tun?

Bemerken Sie, dass Ihr Auto gestohlen wurde, stellen Sie unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle eine Strafanzeige.

Außerdem verständigen Sie Ihre Autoversicherung über den Verlust. Das kann im ersten Schritt etwa auch telefonisch erfolgen. In aller Regel ist aber immer auch eine schriftliche Meldung erforderlich.
Üblicherweise stellt die Versicherung Ihnen noch Rückfragen zu Details des Diebstahles – etwa in Form eines Fragebogens. Sie sollten alles wahrheitsgemäß und vollständig schildern.

Melden Sie außerdem Ihr gestohlenes Auto bei der Zulassungsstelle ab.   

Für die Regulierung eines Autodiebstahles benötigen Sie diese Unterlagen:

  • Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle
  • Nachweis der Strafanzeige bei der Polizei mit Aktennummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Alle Autoschlüssel

Erst wenn der Versicherung alle erforderlichen Informationen vorliegen, beginnt die Regulierung und der Schaden wird geprüft.

Leihwagen nach Autodiebstahl?

Während der Schadensprüfung von bis zu einem Monat steht Ihnen KEIN Leihwagen zu.

Haben Sie das Auto geleast, abonniert, finanziert oder gemietet, informieren Sie auch den Leasinggeber, den Abo-Anbieter oder Vermieter beziehungsweise die Bank über den Autodiebstahl.

Sonderfall Autodiebstahl im Ausland

Wird Ihnen das Auto im Ausland gestohlen, gehen Sie ganz ähnlich vor:

  1. Autodiebstahl der örtlichen Polizei melden und Anzeigeprotokoll geben lassen
  2. Ihre Kfz-Versicherung noch vor Ort über den Schaden informieren
  3. Nach der Rückkehr nach Deutschland sofort zur deutschen Polizei und den Diebstahl melden
  4. Auto bei der Zulassungsstelle abmelden
  5. Abmeldebestätigung, Strafanzeigeprotokoll, Zulassungsbescheinigungen und alle Autoschlüssel Ihrer Versicherung schicken

Statistik: Wie viele Autos werden gestohlen?

Im Jahr 2021 wurden laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 9.805 kaskoversicherte Autos gestohlen.

Der Schaden durch Autodiebstahl summierte sich auf rund 187 Millionen Euro. Durchschnittlich bezahlten die Kfz-Versicherer pro entwendetem Fahrzeug 19.100 Euro an die geschädigten Versicherten aus.

Die Zahl der Autodiebstähle sinkt aber seit Jahren. Laut dem GDV hat dies mehrere Ursachen. Unter anderem sind neue Autos technisch immer besser gegen Diebstahl gesichert (Beispiel Wegfahrsperre). Außerdem habe sich die Strafverfolgung verbessert und die Grenzsicherung zu den Nachbarländern sei ausgebaut worden.

Quelle GDV
Jahr Anzahl gestohlene Autos
2021 9.805
2020 10.697
2019 14.229
2018 16.613
2017 17.493

Welche Autos werden gestohlen?

Besonders oft werden teure SUV gestohlen. Das sind die Top Ten der am häufigsten gestohlenen Automodelle 2021:

  1. Kia Stinger
  2. Range Rover
  3. Range Rover Sport
  4. Toyota LandCruiser
  5. Hyundai Santa Fe
  6. Land Rover Velar
  7. Chrysler Grand Cherokee
  8. BMW X6
  9. Toyota Lexus NX
  10. Ford Edge

Besonders die deutschen Autohersteller sind von Autodiebstahl betroffen, wie aus der folgenden Statistik-Tabelle hervorgeht:

Quelle GDV
Hersteller Anzahl gestohlene Autos 2021
VW 1.525
Audi 1.286
Mercedes-Benz 997
BMW & Mini 938
Mazda 533
Ford 524
Toyota & Lexus 441
Renault 406
Hyundai 371
Opel 294

Wo werden die meisten Autos gestohlen?

Berlin ist seit Jahren die Auto-Diebstahlhochburg. 2012 wurden hier 2.200 Autos entwendet. In Süddeutschland ist die Diebstahlgefahr deutlich niedriger. In Karlsruhe wurden 2021 nur 17 versicherte Autos gestohlen, in der Millionenstadt München waren es 72.

Quote: Diebstähle je 1.000 Autos; Quelle GDV
Bundesland Diebstahl Quote Großstadt Diebstahl Quote
1. Berlin 2,2 Berlin 2,2
2. Hamburg 1,1 Hamburg 1,1
3. Brandenburg 0,7 Düsseldorf 0,6
4. Bremen 0,5 Hannover 0,6
5. Sachsen 0,3 Leipzig 0,5
6. Schleswig-Holstein 0,3 Bremen 0,5
7. Sachsen-Anhalt 0,3 Dresden 0,4
8. Nordrhein-Westfalen 0,2 Köln 0,4
9. Mecklenburg-Vorpommern 0,2 Duisburg 0,3
10. Niedersachsen 0,2 Bielefeld 0,3
11. Hessen 0,2 Dortmund 0,3
12. Saarland 0,1 Frankfurt am Main 0,3
13. Rheinland-Pfalz 0,1 Bonn 0,3
14. Thüringen 0,1 Essen 0,3
15. Bayern 0,1 Münster 0,3
16. Baden-Württemberg 0,1 Bochum 0,3
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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