Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren

Reparatur, Schmerzensgeld, Gutachter

Autounfall - Das ist danach zu tun

aktualisiert am 15.04.2021 9:14
Früchtnicht

Wie sichere ich die Unfallstelle ab?

  1. Warnblinker einschalten
  2. Warnweste anziehen
  3. Warndreieck aufstellen (mindestens 50 Meter von der Unfallstelle entfernt)

Sind Personen verletzt, leisten Sie Erste Hilfe.

Den Rettungsdienst erreichen Sie unter der Nummer 112, die Polizei unter der 110.

Unfall dokumentieren – Was ist wichtig?

  • Beweise sichern: Sichern Sie die Beweise vor Ort durch Fotos.
  • Daten erfassen: Notieren Sie sich die Daten aller Unfallbeteiligten (Kennzeichen, Name und Anschrift, Name der Kfz-Versicherung sowie die Versicherungsnummer) sowie von Zeugen.
  • Bericht ausfüllen: Füllen Sie noch vor Ort zusammen mit den anderen Unfallbeteiligten einen unterschriebenen Unfallbericht aus (je ein Exemplar für Sie und Ihren Unfallgegner).
    Den ausgefüllten Bericht reichen Sie dann bei Ihrem Kfz-Versicherer ein.
  • Unfallstelle räumen: Danach machen Sie schnell die Fahrbahn wieder frei.

Schuldfrage

Geben Sie kein Schuldgeständnis ab.

Wem melde ich den Schaden?

Den Schaden melden Sie Ihrer Kfz-Versicherung. Die Meldung sollte umgehend (binnen einer Woche) erfolgen.

Das betrifft in jedem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung. Haben Sie auch eine Kaskoversicherung, benachrichtigen Sie diese ebenfalls.

Reparatur oder Entschädigung?

Reparatur:
Wird das Auto durch eine Kfz-Werkstatt repariert, bezahlt die Versicherung die Rechnung.

Warten Sie, bis die Gesellschaft die Reparaturkostenübernahme zugesagt hat.

Entschädigung:
Lassen Sie den Schaden nicht instandsetzen oder reparieren das Auto selbst, rechnen Sie fiktiv mit der Versicherung ab.

Das bedeutet, die Reparaturkosten werden geschätzt. Sie bekommen diese Summe von der Autoversicherung netto (ohne Mehrwertsteuer) ausbezahlt.

Gutachter, Schmerzensgeld & Mietwagen?

Schmerzensgeld:
Schmerzensgeld steht Ihnen zu, wenn Sie durch den Verkehrsunfall verletzt wurden.

Auch ein Verdienstausfall, Rentenzahlungen, Heilbehandlungskosten, Reha-Maßnahmen und Pflegekosten können hier eine Rolle spielen.

Eine Haushaltshilfe können Sie beantragen, wenn Sie Ihren Haushalt aufgrund der Verletzungen nicht oder nur eingeschränkt bewältigen können.

Gutachter und Co.:
Darüber hinaus können Sie Kosten geltend machen für:

  • Gutachter
  • Anwalt
  • Abschleppen
  • Fahrzeugentsorgung
  • Pauschalen für Telefon und Porto
  • Wertminderung des Wagens

Mietwagen:
So lange Ihr Auto in der Werkstatt ist, können Sie sich einen Mietwagen nehmen.

Bedingungen:

  • Sie brauchen täglich einen Wagen.
  • Sie fahren mindestens 20 Kilometer am Tag damit.
  • Der Mietwagen hat dieselbe Fahrzeugkategorie oder eine niedriger als Ihr Auto.
  • Sie vergleichen mindestens 3 örtliche Anbieter und nehmen den günstigsten Leihwagen.

Nutzungsausfallentschädigung

Verzichten Sie auf einen Mietwagen und nutzen stattdessen andere Verkehrsmittel, steht Ihnen dafür eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Was möchten Sie versichern?

Aktuell wird auch gelesen

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.