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Tarifgruppen der Kfz-Versicherung

Welche Tarifgruppen ein Kfz-Versicherer anbietet, steht jedem Anbieter frei.

Die meisten Versicherungsnehmer mit einem Pkw werden in der Tarifgruppe R eingruppiert.

In welcher anderen Tarifgruppen die Versicherung Sie einstuft, hängt grundsätzlich vom Beruf des Versicherungsnehmers sowie vom Fahrzeug ab.

Für wen gibt es Sondertarife?

Mit besonderen Vergünstigungen in der Beitragsberechnung der Autoversicherung können all jene rechnen, die einer der folgenden Tarifgruppen zugeordnet werden:

  • Tarifgruppe A: Landwirte und ehemalige Landwirte, die keinen anderen Beruf zusätzlich ausüben, sowie deren hinterbliebene Ehepartner (Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Berufs- oder Gartenbaugenossenschaft und eine festgelegte Mindestgröße des landwirtschaftlichen Betriebes).
  • Tarifgruppe B: Angestellte oder Pensionäre des Öffentlichen Dienstes sowie deren Angehörige, die nicht berufstätig sind, mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihm unterhalten werden.
  • In die Tarifgruppe D werden Beschäftigte definierter Berufsfelder gruppiert. Dazu gehören beispielsweise Kanzleien, Banken, Notariate und Elektrizitätswerke.
  • Die Tarifgruppe N ist für Versicherungsnehmer vorgesehen, deren Fahrzeuge (und Anhänger) KEINE Pkw sind.

Die Bedingungen für die Einstufung in eine bestimmte Tarifgruppe stehen im Anhang der Versicherungsbedingungen des Kfz-Versicherers.

Weitere Definitionen:

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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