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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Die Gefährdungshaftung im Kfz-Bereich bedeutet, dass Fahrzeughalter für Schäden haften, auch wenn sie diese nicht selbst verursacht haben.
Bereits die Betriebsbereitschaft des Fahrzeugs kann eine Haftung auslösen.
Info zur Gefährdungshaftung:
„Wird bei dem Betrieb eines Kfz ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.” (§ 7 Straßenverkehrsgesetz)
Die Gefährdungshaftung für ein Auto ist Sache der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ausgenommen sind Schäden durch höhere Gewalt und das Fahren des Autos ohne Wissen oder gegen den Willen des Fahrzeughalters.
Info zu Schadenersatz:
Wird ein Wagen ohne das Wissen des Halters genutzt, sind Schadensersatzansprüche an den Fahrer zu richten.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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