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Gefährdungshaftung in der Kfz-Versicherung

Gefährdungshaftung bedeutet, dass Sie für Schäden haften müssen, obwohl Sie diese nicht selbst verschuldet haben.

Beim Auto reicht schon die Betriebsbereitschaft (das Kfz muss noch nicht einmal fahren) für eine Gefährdungshaftung des Halters aus.

In § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) heißt es dazu:

„Wird bei dem Betrieb eines Kfz ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.”

Beispiele für eine Kfz Gefährdungshaftung

  • Bei einem Autounfall wird eine Person verletzt
  • Es kommt zum Unfall, weil die Bremsen des Fahrzeuges versagen
  • Es kommt durch einen platzenden Reifen zum Unfall

Wer bezahlt die Schäden?

Schäden aus der Gefährdungshaftung heraus sind immer durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.

Wird ein Wagen ohne das Wissen des Halters genutzt, sind Schadensersatzansprüche an den Fahrer zu richten.

Ausnahme: ein Schaden durch höhere Gewalt.

Weitere Definitionen:

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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