1, 2, 3 oder mehr Spuren
Rettungsgasse richtig bilden
aktualisiert am 02.06.2021 18:45
Inhalt
Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?
Nicht erst bei Stillstand im Stau – etwa nach einem Unfall, sondern schon bei Fahren im Schritttempo (Geschwindigkeit von 7 bis 12 km/h) müssen Sie eine Rettungsgasse bilden.
Rettungsgasse bei 4 Spuren?
Bei 4 Fahrspuren je Richtung auf der Autobahn wird die Rettungsgasse immer zwischen der ganz linken und den anderen Spuren gebildet.
Die Fahrer auf der linken Spur müssen nach links ausweichen und möglichst nah an die Leitplanke heranfahren.
Auf allen anderen Spuren müssen Sie nach rechts orientieren.
Rettungsgasse bei 3 Spuren?
Bei Autobahnen mit 3 Spuren je Fahrtrichtung wird die Rettungsgasse immer zwischen der linken und den anderen Fahrspuren gebildet.
Autofahrer auf der Fahrspur ganz links müssen möglichst nah nach links an die Leitplanke heranfahren.
Auf allen anderen Spuren müssen sich die Autofahrer nach rechts orientieren.
Rettungsgasse bei 2 Spuren?
Die Rettungsgasse wird bei 2 Spuren zwischen den beiden Fahrstreifen gebildet.
Die Fahrer auf der linken Fahrbahn fahren nach links möglichst nah an die Leitplanke heran.
Standspur mit nutzen!
Fahrer auf der rechten Spur fahren zur Bildung einer Rettungsgasse mit Ihrem Auto halb auf die Standspur.
Rettungsgasse bei 1 Spur?
Auf einspurigen Straßen müssen alle Autofahrer so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand fahren.
So wird in der Mitte (also auf beiden Seiten des Markierungszeichens) automatisch eine Rettungsgasse frei.
Darf ich den Standstreifen nutzen?
Nein. Der Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Der Pannenstreifen kann daher nicht als Fahrspur für die Rettungsgasse genutzt werden.
Keine Rettungsgasse – was kostet das?
Wer sich nicht an die Vorschriften hält und keine Rettungsgasse bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Dafür gibt es neben einer hohen Geldstrafe auch Punkte in Flensburg. Zudem droht meist auch ein Fahrverbot.
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bei stockendem Verkehr auf Autobahnen oder Landstraßen keine Rettungsgasse gebildet | 200 € | 2 | keines |
… mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Einsatzfahrzeug trotz Blaulicht Weg nicht freigemacht |
240 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Wer einem Rettungsfahrzeug mit seinem Auto in der Rettungsgasse folgt, begeht nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) eine Verkehrsstraftat (Gefährdung des Straßenverkehres).
Für ein solches Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
-
Für wen ist eine Rettungsgasse gedacht?
-
Eine Rettungsgasse ist eine freie Fahrspur für Feuerwehr, Notarzt, Abschleppdienste, Polizei sowie für den Geistlichen, der zum Unfallort gerufen wird.
-
Seit wann gibt es die Rettungsgasse?
-
In der Bundesrepublik gibt es die Rettungsgasse, offiziell als „freie Gasse” bezeichnet, seit dem 1. März 1971. Einheitliche Regelungen für die Bildung von Rettungsgassen auf der Autobahn bei zwei oder mehrspurigen Streckenabschnitten gibt es erst seit Anfang 2017. Dies ist in § 11 Absatz 2 StVO festgelegt.