Auf Autobahnen & Schnellstraßen
Rettungsgasse richtig bilden
aktualisiert am 07.10.2024 11:45Inhalt
Wie bilde ich eine Rettungsgasse richtig?
Bei Stau und bei Schritttempo (Geschwindigkeit von 7 bis 12 km/h) auf allen Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden.
Diese Vorschrift gilt auch für Motorradfahrer.
Beim Heranfahren an die Rettungsgasse von hinten können Sie kurz das Warnblinklicht einschalten, um die Autofahrer hinter Ihnen zu warnen.
Gebildet wird die Rettungsgasse immer zwischen der linken Fahrbahn und den übrigen Fahrstreifen.
- Die Fahrer auf der linken Fahrbahn fahren so weit wie möglich an den linken Fahrbahnrand heran.
- Wer auf einem der anderen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts. Die Fahrer auf der rechten Fahrbahn fahren etwas auf den Standstreifen.
In den meist zweispurigen Baustellendurchfahrten ist seitlich oft wenig Platz. Hier müssen Autofahrer von sich aus mehr Abstand lassen, damit Einsatzfahrzeuge rasch durchkommen.
Rettungsgasse sofort bilden
Laut Oberlandesgericht Oldenburg muss eine Rettungsgasse sofort gebildet werden, wenn es nur in Schrittgeschwindigkeit vorwärts geht oder der Verkehr steht (2 Ss OWi 137/22).
Warum nicht Standstreifen als Rettungsgasse nutzen?
Der Standstreifen kann aus mehreren Gründen nicht als Rettungsgasse genutzt werden:
- Auf einigen Autobahnabschnitten gibt es keinen Rettungsstreifen.
- Der Standstreifen kann durch Pannenautos blockiert sein.
- Der Standstreifen ist gar nicht breit genug für schwere Rettungsfahrzeuge und Abschleppwagen.
Der Standstreifen muss immer frei bleiben. Sie dürfen ihn nur befahren, wenn Sie die Polizei ausdrücklich dazu auffordert oder wenn es anders gar nicht möglich ist, eine Rettungsgasse zu bilden.
Keine Rettungsgasse: Was kostet das?
Wer sich nicht an die Vorschriften hält und keine Rettungsgasse bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
In einem solchen Fall müssen Autofahrer mindestens mit 200 Euro Bußgeld rechnen. Dazu kommen noch 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Liegt eine Behinderung vor, wird es noch deutlich teurer.
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bei stockendem Verkehr auf Autobahnen oder Landstraßen keine Rettungsgasse gebildet | 200 € | 2 | keines |
… mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Einsatzfahrzeug trotz Blaulicht Weg nicht freigemacht |
240 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Wer darf durch die Rettungsgasse fahren?
Eine Rettungsgasse ist eine freie Fahrspur für Polizei und Hilfsfahrzeuge.
Hilfsfahrzeuge sind etwa Feuerwehr, Notarzt und Abschleppdienste, aber auch der Geistliche, der zum Unfallort gerufen wird.
Wer einem Rettungsfahrzeug mit seinem Auto in der Rettungsgasse folgt, begeht nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) eine Verkehrsstraftat (Gefährdung des Straßenverkehres). Für ein solches Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.