Ausbildung & Fahren mit Begleitperson
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
aktualisiert am 23.08.2022 10:35
Inhalt
Begleitetes Fahren: Was ist das?
Das Begleitete Fahren (BF17) gibt Fahranfängern die Möglichkeit, sich in Begleitung schon mit 17 Jahren selbst ans Steuer eines Pkw zu setzen.
Das bedeutet im Maximalfall ein Jahr mehr Fahrpraxis.
Die Ausbildung in der Fahrschule sowie die theoretische und praktische Prüfung des Minderjährigen unterscheiden sich dabei nicht von jener anderer Fahrschüler. Das gilt auch für die Kosten der Ausbildung.
Der einzige Unterschied: Beim Führerschein ab 17 erhält der Minderjährige nach bestandener Prüfung zunächst eine Prüfbescheinigung. Dafür fallen Extrakosten an.
BF17 | Extrakosten |
---|---|
Prüfbescheinigung | etwa 50 € |
Eintrag erste Begleitperson | etwa 20 € |
Eintrag weitere Begleitperson | jeweils etwa 10 € |
Wie ist der Ablauf beim BF17?
Bei Ausbildung, Prüfung sowie Probezeit gibt es keinen Unterschied zum normalen Führerschein.
Fahrschule:
Ab einem Alter von 16,5 Jahren können sich Fahranfänger, die am BF17 teilnehmen möchten, bei einer Fahrschule anmelden.
Fahrprüfung:
- Die theoretische Fahrprüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
- Die praktische Fahrprüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag erfolgen.
Prüfbescheinigung:
Sind beide Prüfungen bestanden, erhält der BF17-Teilnehmer zunächst eine Prüfbescheinigung. Diese muss während einer Autofahrt immer mitgeführt werden.
- Darin sind auch die Begleitpersonen vermerkt.
- Das Dokument ist gültig vom 17. Geburtstag an bis maximal drei Monate nach dem 18. Geburtstag.
- Diese Prüfbescheinigung wird außer in Deutschland auch in Österreich anerkannt
Alleinfahrt mit BF17 strikt verboten
Wer sich als BF17-Fahrer ohne eingetragene Begleitperson ans Steuer setzt, verliert seine Fahrerlaubnis!
Probezeit:
Die zweijährige Probezeit für Fahranfänger beginnt bereits an dem Tag, an dem die Prüfbescheinigung ausgehändigt wird. Es gilt während dieser Zeit die 0,0 Promillegrenze.
Echter Führerschein:
Die Prüfbescheinigung kann ab dem 18. Geburtstag in einen Kartenführerschein umgetauscht werden. Damit sind dann Alleinfahrten erlaubt.
Die zuvor gültige Prüfbescheinigung muss dabei abgegeben werden.
Was gilt für eine Begleitperson?
Bei Führerschein ab 17 muss immer eine Begleitperson mit im Auto sitzen, die in der Prüfbescheinigung eingetragen ist.
Die Zahl der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Weitere Personen können auch nachträglich eingetragen werden.
Eine Begleitperson darf nur beraten, aber nicht ins Fahrgeschehen eingreifen. Dabei ist es gleich, ob sie auf dem Beifahrersitz oder im Fond Platz nimmt.
Für eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter der Begleitperson: 30 Jahre
- Pkw-Führerschein ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren
- Maximal ein Punkt in Flensburg
- Alkoholgrenze von 0,5 Promille