Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 49
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
tierkrankenversicherung@check24.de
Sie möchten beraten werden?
Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.
089 - 24 24 12 49hkv@check24.deDie Kündigung Ihrer Hundekrankenversicherung ist über den Kündigungsservice in Ihrem CHECK24-Kundenkonto unkompliziert online möglich. Für einen Versicherungswechsel muss zunächst die bestehende Versicherung gekündigt werden, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie den Vertrag fristgerecht kündigen und was Sie beim Wechsel beachten müssen.
Ordentliche Kündigung
Hundekrankenversicherungen mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr können unter Einhaltung der entsprechenden Fristen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Vertrag zwischen einem und drei Monaten. Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit bei dem Versicherer eingehen. Wenn Sie den CHECK24 Kündigungsservice nutzen, wird die Kündigung sofort an die Versicherung versendet. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, sollten Sie die Kündigung jedoch nicht bis zum letzten Moment aufschieben.
Mehrjahresverträge haben eine längere Mindestlaufzeit. Sollten Sie beispielsweise einen Dreijahresvertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. In diesen Fällen gilt häufig eine Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
Fehlende oder verspätete Kündigung
Unterbleibt die Kündigung oder geht diese zu spät beim Versicherer ein, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr. In solch einem Fall müssen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verzichten einige Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht und bieten ein tägliches Kündigungsrecht an.
Außerordentliche Kündigung
Eine Hundekrankenversicherung kann unter bestimmten Umständen auch vor Ablauf des eigentlichen Vertragsendes gekündigt werden. Dies ist für Versicherungsnehmer unter anderem in folgenden Fällen möglich:
In bestimmten Fällen muss der Versicherungsnehmer für eine außerordentliche Kündigung einen Nachweis vorlegen, wie z. B. einen Kaufvertrag, eine Sterbeurkunde oder ein vergleichbares Dokument.
Auch bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Versicherungsnehmer eine gewisse Kündigungsfrist berücksichtigen. Bei einer Beitragserhöhung müssen Sie beispielsweise binnen eines Monats nach Kenntnisnahme der Erhöhung die Kündigung bei Ihrem Versicherer einreichen. Trifft die Kündigung zu spät bei Ihrem Versicherer ein, können Sie die Hundekrankenversicherung erst zum Vertragsende kündigen.
Wenn Sie Ihre Hundekrankenversicherung kündigen möchten, können Sie dies unkompliziert und einfach über unseren Kündigungsservice in Ihrem CHECK24-Kundenkonto durchführen.
Eine weitere Möglichkeit ist eine schriftliche Kündigung direkt beim Versicherer. Je nach Versicherungsunternehmen können Sie die Kündigung sogar per E-Mail einreichen. Informieren Sie sich deshalb vorab über die entsprechenden Vertragsbedingungen, damit die Kündigung frist- und formgerecht beim Versicherer eingeht.
Falls Ihr Versicherer eine schriftliche Kündigung per Brief verlangt, empfiehlt es sich, diese als Einschreiben zu verschicken. So können Sie sichergehen und nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht bei Ihrem Vertragspartner eingegangen ist.
Grundsätzlich ist ein Wechsel der Hundekrankenversicherung möglich, es sind jedoch einige wichtige Punkte zu berücksichtigen. Um die Versicherung zu wechseln, muss der bestehende Vertrag gekündigt werden. Im Hundekrankenversicherung-Vergleich können Sie dann einen neuen Vertrag abschließen. Für den Abschluss ist das Kündigungsdatum des alten Vertrages erforderlich. Es ist nicht möglich, den alten Vertrag erst nach Abschluss eines neuen Vertrags zu kündigen.
Bei einem Wechsel der Versicherung kann es aufgrund der Wartezeit bei der neuen Versicherung zu einer Versicherungslücke kommen. Eine Überschneidung der Vorversicherung mit der neuen Versicherung, um diese Lücke im Versicherungsschutz zu umgehen, ist leider unzulässig.
Bei älteren Hunden ist ein Wechsel der Hundekrankenversicherung nicht immer problemlos möglich. Viele Tarife werden mit zunehmendem Eintrittsalter des Hundes teurer oder ab einem bestimmten Alter gar nicht mehr angeboten. Erkrankungen, die während des vorherigen Vertrags erstmalig aufgetreten sind, gelten bei einem Vertragswechsel als Vorerkrankungen und sind somit in den meisten Fällen vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. Vorerkrankungen können auch zur gänzlichen Ablehnung des Tieres durch die Versicherung führen.
Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Ihr Hund bei einer neuen Versicherung angenommen wird, können Sie mithilfe des CHECK24-Wechselscores herausfinden. Diesen finden Sie im Kündigungsservice in Ihrem CHECK24-Kundenkonto. Um den Wechselscore berechnen zu lassen, müssen Sie nur einige Fragen zum Gesundheitszustand und zur Krankengeschichte Ihres Hundes beantworten.
Rufname Ihres Vierbeiners
Hier können Sie den Rufnamen Ihres Vierbeiners angeben.