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Hundekrankenversicherungen mit einer Laufzeit von einem Jahr, können zum Vertragsende gekündigt werden. Die Frist endet drei Monate vor dem letzten Versicherungstag. Bis dahin muss die Kündigung dem Versicherer in Schriftform zugegangen sein. Damit Sie eine Bestätigung über den Erhalt bekommen, raten wir, ein Einschreiben mit Rückschein zu verwenden.
Mehrjahresverträge können frühestens nach dem Ablauf des dritten Vertragsjahres unter Berücksichtigung der genannten Kündigungsfristen gelöst werden. Erhöht der Versicherer einseitig die Beiträge – das heißt ohne adäquate Anpassung des Leistungsumfangs -, können Sie als Versicherungskunde den Kontrakt sonderkündigen. Hier müssen Sie in der Regel binnen eines Monats nach Kenntnisnahme der Erhöhung kündigen.
Unterbleibt die Kündigung oder erreicht Sie die Versicherung zu spät, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr. In solch einem Fall müssen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Wenn Sie Ihren Anbieter wechseln möchten, sollten Sie darauf achten, dass der neue Vertrag nahtlos an den alten anknüpft. So entsteht keine Lücke im Versicherungsschutz.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.