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Nein, die Hausratversicherung ist nicht pauschal von der Steuer absetzbar.
Als reine Sachversicherung sind die Beiträge für die Hausratversicherung generell weder als Vorsorgeaufwendung noch als sonstige Sonderausgabe absetzbar.
Hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Raum haben, der vom Finanzamt als Arbeitszimmer anerkannt wird, besteht die Möglichkeit, die Versicherungsbeiträge für die Hausratversicherung als Werbungskosten oder von Selbstständigen als Betriebsausgaben steuermindernd geltend zu machen. Damit das Finanzamt Ihr Arbeitszimmer als solches wertet, müssen Sie es zu 90 Prozent zu beruflichen Zwecken nutzen. Außerdem sollte das Zimmer eindeutig vom Wohnraum abgegrenzt sein.
Arbeitszimmer als Student steuerlich absetzen:
Studenten können ihr Arbeitszimmer als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, wenn Sie dieses überwiegend zum Lernen nutzen.
Um die Höhe der absetzbaren Summe zu berechnen, benötigen Sie den prozentualen Anteil der beruflich verwendeten Fläche an der gesamten Immobilienfläche. So erhalten Sie den Prozentsatz der Prämie, der steuerlich absetzbar ist. Das heißt: Wenn Sie in einer 120 m² Wohnung mit einem 15 m² großen Büro leben, können Sie 12,5 Prozent des Versicherungsbeitrags von der Steuer absetzen.
Preisvergleich enthält Endpreise:
Im Hausratversicherung-Preisvergleich von CHECK24 ist die Versicherungssteuer bereits bei allen angezeigten Preisen enthalten. Es handelt sich demnach um Endpreise ohne zusätzliche Gebühren.