Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 54
Montag - Freitag von 9:00 - 18:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
Bei einer Herstellergarantie übernimmt der Hersteller die Gewähr dafür, dass seine Kunde einwandfrei funktionierende Produkte erhalten. Weist ein neues Smartphone Mängel auf, kann das Gerät in der Regel im Rahmen der Herstellergarantie repariert werden.
Allerdings handelt es sich bei der Herstellergarantie um eine freiwillige Leistung, die nicht gesetzlich geregelt ist. Die Hersteller können daher selbst entscheiden, in welchen Fällen die Garantie greift und wie lange sie gelten soll.
Um sicherzustellen, dass Verbraucher mangelfreie, funktionsfähige Waren erwerben, sieht der Gesetzgeber eine Gewährleistung der Händler vor. Verbraucher, die bereits nach kurzer Zeit Mängel an ihrem neuen Smartphone feststellen, müssen sich also nicht auf die freiwillige Herstellergarantie verlassen.
Die Gewährleistung greift in den ersten 24 Monaten ab dem Kauf von Neuwaren. Bei Gebrauchtwaren sind es zwölf Monate. In dieser Zeit kann der Käufer Mängel an seinem Smartphone, die bereits bei Kauf bestanden, reklamieren. Der Händler ist dazu verpflichtet, diese Mängel auszubessern oder zu reparieren.
Zusätzlich zur Gewährleistung bieten auch Händler häufig eine freiwillige Zusatzleistung – ähnlich der Herstellergarantie – an: die Händlergarantie.
Herstellergarantie in der Handyversicherung
Herstellerfehler werden in der Regel nicht von der Handyversicherung übernommen. Um diese Fehler zu reklamieren, müssen sich Verbraucher direkt an den Hersteller oder Händler wenden.
Will ein Händler die Gewährleistung innerhalb der ersten sechs Monate anfechten, muss er beweisen, dass der Schaden erst nach dem Kauf entstanden ist. Ab dem sechsten Monat unterliegt es hingegen dem Käufer zu beweisen, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand.
Unter Umständen kann es schwierig sein, dies zu beweisen. In diesem Fall profitieren Kunden von der zusätzlich angebotenen Herstellergarantie.
Änderung bei der Beweislast
Ab 2021 verlängert sich der Zeitraum, indem die Beweislast für einen Schaden beim Händler liegt, von sechs auf zwölf Monate. Das hat das Verbraucherschutzministerium im Juni 2021 festgelegt.