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Ein Ersatzgerät wird von einigen Handyversicherungen zur Verfügung gestellt, wenn das versicherte Smartphone einen Totalschaden erlitten hat und sich nicht mehr reparieren lässt.
Ein solches Austauschgerät ist dem versicherten Gerät gleichwertig. Je nach Versicherung wird dieser Wert anhand des Markt- oder Zeitwertes des versicherten Handys bestimmt.
Soforttausch
Manche Versicherungen bieten bei einem Totalschaden auch einen Soforttausch an. In diesem Fall zahlen Sie eine Selbstbeteiligung und erhalten – wenn verfügbar – ein gleichwertiges Austauschgerät bis zum Abend des nächsten Werktages.
Bei einigen Anbietern können sich Versicherte im Falle eines Totalschadens entscheiden, ob Sie ein Ersatzgerät wünschen oder lieber eine Auszahlung erhalten möchten. Ebenso wie der Wert des Austauschgerätes berechnet sich auch die Höhe dieser Auszahlung anhand des Markt- oder Zeitwertes.
Entscheiden Sie sich für ein Ersatzgerät, haben Sie keinen Anspruch auf eine zusätzliche Auszahlung. Zudem geht das defekte Smartphone nach Erhalt des neuen Geräts in den Besitz der Versicherung über.
Neukaufbeteiligung
Manchmal bieten Versicherer an, sich am Kauf eines Ersatzgerätes zu beteiligen, wenn das versicherte Smartphone nicht mehr repariert werden kann. Die Höhe dieser Beteiligung berechnet sich anhand der vertraglich vereinbarten Bedingungen.