Wird etwa bei einem Landwirtschaftsbetrieb der Traktor beschädigt, bedrohen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten schnell die wirtschaftliche Existenz. Steht bei einem mittelständischen Unternehmen die Produktion still, weil die Maschinen ausgefallen sind, hat das ebenso gravierende Folgen.
Aus diesem Grund benötigen Anlagen und Maschinen nicht nur regelmäßige Wartung und Pflege, sondern auch einen umfassenden Versicherungsschutz. Mit einer Maschinenbruchversicherung können sich Betriebe und Unternehmen für den Fall eines Ausfalls ihrer Maschinen absichern.
Sand im Getriebe oder überhitzte Motoren? Ein Maschinenschaden kann schnell zum Stillstand der Produktion im Betrieb, auf der Baustelle oder dem Acker führen. Die Maschinenbruchversicherung ist wichtig, weil sie die hochwertige technische Ausstattung Ihres Unternehmens schützt und im Fall eines Maschinenausfalls einspringt. Dabei sind sowohl fahrbare als auch stationäre Maschinen abgesichert.
Eine Maschinenbruchversicherung ist grundsätzlich für Unternehmen jeder Größe relevant. Große Industriebetriebe mit mehreren Standorten können einen Maschinenausfall zwar häufig kompensieren, doch ist das in der Regel keine Dauerlösung. Kleinere und mittelständische Unternehmen hingegen können meist überhaupt nicht auf solche Notlösungen zurückgreifen. Für sie kann der Schadensfall schnell existenzgefährdend werden.
Eine Maschinenbruchversicherung bietet eine Allgefahrendeckung, auch All-Risk-Deckung genannt. Das bedeutet, dass alle Schäden, die in den Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden, versichert sind. In diesem Fall ist eine solche Deckung umfangreicher als eine bloße Gefahrendeckung.
Stationäre und transportable Maschinen sind in der Regel in den folgenden Fällen mit einer Maschinenbruchversicherung versichert:
Bei Bedarf können zusätzlich die folgenden Leistungen für mobile Geräte und Maschinen eingeschlossen werden:
Der Arbeitsalltag in Unternehmen und im produzierenden Gewerbe ist oftmals hektisch, viele Aufträge müssen unter Zeitdruck fertiggestellt werden. Die eingesetzten Geräte und Anlagen sind zudem dauerhaft Wasser, Hitze, Druck oder Feuchtigkeit ausgesetzt. Schäden an Maschinen und Anlagen treten daher schnell und häufig auf.
Die folgenden Beispiele zeigen, wann eine Maschinenbruchversicherung bei stationären und fahrbaren Maschinen und Anlagen greift.
Stationäre Maschinen und Anlagen
Die Schleifmaschine einer Fabrik wird von einem Mitarbeiter unbeabsichtigt falsch bedient, wodurch die fragile Mechanik beschädigt wird. Die Maschine kann nicht mehr benutzt werden. Die Kosten für die Reparatur betragen 20.000 Euro. Die Maschinenbruchversicherung erstattet die Reparaturkosten.
Die neue Drehmaschine eines mittelständischen Autoteileherstellers wird nicht fachgerecht montiert. Der Fehler im Auf- und Zusammenbau der Maschine führt zu einem Schaden im Getriebe. Die Mechanik der Maschine muss repariert werden. Die Kosten in Höhe von 30.000 Euro werden von der Versicherung übernommen.
Mobile Maschinen und Anlagen
Ein Bauer belädt den Anhänger seines Traktors so, dass dieser auf der Landstraße umkippt. Dabei bricht die Achse des Anhängers. Die Kosten der Reparatur belaufen sich auf 5.000 Euro. Die Maschinenbruchversicherung erstattet die Reparaturkosten.
Auf dem Betriebsgelände eines großen Industrieunternehmens werden regelmäßig viele Gabelstapler geparkt. Diese werden eines Nachts mutwillig so stark beschädigt, dass einige der Fahrzeuge nicht mehr einsatzfähig sein. Der Schaden durch Vandalismus beträgt 60.000 Euro. Die Maschinenversicherung kommt für die Kosten auf.
Je nach Tarif und Versicherer können sich die Kosten für eine Maschinenbruchversicherung stark unterscheiden. Außerdem hängen die Kosten von den folgenden Parametern ab:
Beispielrechnung
Maschinenbruchversicherung für mobile Maschinen bei einem Abbruchunternehmen
Jährliche Kosten für die Maschinenbruchversicherung (fahrbar): 240 Euro
In einigen bestimmten Fällen leistet die Maschinenbruchversicherung nicht. Schäden, die in den folgenden Fällen entstehen, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Ebenso sind Fahrzeuge, die zur Beförderung von Personen und Gütern auf öffentlichen Straßen genutzt werden, vom Versicherungsschutz der Maschinenbruchversicherung ausgeschlossen. Zu solchen Fahrzeugen können Busse, Kraftfahrzeuge und Lastkraftwagen sowie Luft- und Wasserfahrzeuge zählen.
Auch bei hervorragender Pflege und regelmäßiger Wartung können Schäden an Maschinen nie ganz ausgeschlossen werden. Unvorhergesehene Ausfälle wichtiger Maschinen können schnell zu Betriebsunterbrechungen führen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, die Maschinenbruchversicherung mit den folgenden Zusatzversicherungen zu erweitern:
Welche Summe eine Maschinenbruchversicherung auszahlt, hängt immer vom jeweiligen Schadensfall ab. In der Regel übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten von kaputten Maschinen und Anlagen. Wenn eine Maschine irreparabel zerstört ist, wird der vollständige Wert – abhängig von Alter und Art der Maschine – erstattet.
Abhängig vom gewählten Anbieter und Vertrag gelten unterschiedliche Bedingungen.
Bei stationären Anlagen berechnet sich der Rückerstattungswert in der Regel wie folgt:
Bei mobilen beziehungsweise fahrbaren Maschinen berechnet sich der Wert der Rückerstattung wie folgt: