Die Versicherung schützt Unternehmen für den Fall, dass durch Gefahren wie Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Brände Schäden an den Firmengebäuden entstehen. Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind dabei ein oder mehrere Gebäude sowie die damit fest verbundenen Sachen, zu denen etwa Sanitäranlagen, Fußböden und Wärmepumpen zählen. Im Schadensfall erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ohne eine entsprechende Versicherung können solche Gebäudeschäden schnell zur Insolvenz führen, denn die Schäden belaufen sich nicht selten auf Millionenhöhe.
Die Gebäudeversicherung deckt folgende Schäden an Gebäuden ab:
Die versicherten Gefahren können dabei je nach Bedarf individuell gewählt und kombiniert werden. Handelt es sich bei einem zu versichernden Gewerbegebäude zum Beispiel um eine Lagerhalle ohne Anschluss an die Wasserversorgung, wird keine Versicherung gegen Leitungswasserschäden benötigt. Um Elementarschäden versichern zu können, muss allerdings in der Regel auch mindestens eine Grundgefahr (Feuer, Leitungswasser oder Sturm) abgesichert werden.
Unbenannte Gefahren
Die gewerbliche Gebäudeversicherung deckt zudem unbenannte Gefahren ab. Das bedeutet, alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Der Versicherer leistet also, wenn versicherte Sachen durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden.
Darüber hinaus kann zusätzlich eine „Extended Coverage” abgeschlossen werden. Dann sind auch Schäden versichert, die durch Streik, Rauch, Aussperrung, Fahrzeuganprall und Überschalldruckwellen sowie bei böswilliger Zerstörung oder Beschädigung entstehen. Ebenfalls kann eine Glasversicherung als Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Dann sind auch Schäden, die an Fenstern entstehen, versichert.
Im Schadensfall werden die Kosten für die notwendigen Reparaturen bis hin zum kompletten Wiederaufbau des Gebäudes erstattet. Darunter fallen auch Baunebenkosten wie etwa Honorare für Architekten.
Zudem ist nicht nur das Hauptgebäude inklusive dazugehöriger Anbauten wie Garagen versichert. Auch weitere Grundstücksbestandteile – zum Beispiel Zäune, Brunnen oder Carports – können mit in die Deckung aufgenommen werden.
Die folgenden Beispiele verdeutlichen, welche Schadensfälle die Gebäudeversicherung übernimmt.
Ein Kurzschluss in der Küche eines großen Bürogebäudes verursacht ein Feuer. Das Feuer breitet sich über mehrere Etagen aus und hinterlässt einen erheblichen Schaden am gesamten Gebäude. Teile des Gebäudes müssen komplett erneuert werden, der Schaden beläuft sich auf mehr als 500.000 Euro. Die gewerbliche Gebäudeversicherung erstattet die Reparaturkosten. Dabei sind auch Folgeschäden, die beispielsweise durch das Löschwasser der Feuerwehr verursacht werden, mitversichert.
Ein starkes Unwetter deckt das Dach einer Lagerhalle komplett ab und beschädigt mehrere Fenster. Der Schaden beträgt 180.000 Euro. Die Kosten für die Aufräumarbeiten sowie die Wiederinstandsetzung des Daches werden von der Gebäudeversicherung übernommen. Wurde zudem eine Glasversicherung als Zusatzbaustein abgeschlossen, werden auch die Reparaturkosten für die beschädigten Fenster übernommen.
Es gibt mehrere Faktoren, welche die Kosten einer Gebäudeversicherung bestimmen. Zu den wichtigsten gehören unter anderem:
Berechnungsbeispiel
Gebäudeversicherung für einen Lackierbetrieb
Jährliche Kosten für die Gebäudeversicherung: ab 1.527,44 Euro
Da Schäden an Immobilien in der Regel sehr teuer sind, ist eine Gebäudeversicherung für alle Gewerbetreibenden wichtig, die Eigentümer ihrer Geschäfts- und Betriebsgebäude sind.
Für Mieter von gewerblich genutzten Immobilien ist in der Regel eine Inhaltsversicherung ausreichend. Für die Versicherung des Gebäudes ist in diesen Fällen der Vermieter verantwortlich.
Schäden an der beweglichen Einrichtung – etwa Möbel, Schreibtische und Stühle – sind nicht versichert. Die Versicherung schützt lediglich das Gebäude selbst. Für die kaufmännische Einrichtung und die technische Ausstattung ist eine zusätzliche Inhaltsversicherung die ideale Ergänzung.
Wie der Name suggeriert, handelt es sich bei Wohngebäuden um Immobilien, die hauptsächlich für private Wohnungen genutzt werden. In Gewerbegebäuden hingegen befinden sich vorwiegend Büros, Verkaufsflächen, Lager oder Fabrikflächen.
Wird ein Gebäude zu mehr als 50 Prozent gewerblich genutzt, handelt es sich um ein Gewerbegebäude und es wird eine gewerbliche Gebäudeversicherung benötigt.
Ja, bei den meisten Tarifen sind auch Wärmepumpen im Versicherungsschutz eingeschlossen. Allerdings hängt die Versicherung einer Wärmepumpe davon ab, ob diese fest mit dem jeweiligen Gebäude verbunden ist.
Wird eine Wärmepumpe neu installiert, sollte die Versicherungssumme geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Ja, in der Regel können auch Photovoltaikanlagen mitversichert werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn es für die Versicherung der Anlagen keinen separaten Versicherungsvertrag gibt. Bei der Neuinstallation einer Photovoltaikanlage sollte die Versicherungssumme geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.