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Berufshaftpflicht­versicherung für Psychotherapeuten

Falsche Behandlungsmethoden oder eine Fehldiagnose: Als Psychotherapeut stehen Sie täglich in engem Austausch mit Ihren Patienten. Das setzt Sie unterschiedlichen Risiken aus. Insbesondere Menschen in Heilberufen tragen ein überdurchschnittlich hohes Haftungsrisiko, da im täglichen Umgang mit ihren Patienten Schäden aller Art auftreten können. Im Fall von Psychotherapeuten beinhaltet dies vor allem Folgeschäden durch Behandlungsfehler.

Im Schadensfall müssen Sie für die entstandenen Kosten bei Ihren Patienten aufkommen – und ohne den richtigen Versicherungsschutz kann dies für Sie oder Ihre Praxis schnell existenzgefährdend sein. Deshalb ist die Berufshaftpflicht­versicherung für Psychotherapeuten gemäß den Berufsordnungen der Psychotherapeuten­kammern verpflichtend und somit eine Voraussetzung für Ihre Tätigkeit als Psychotherapeut in Deutschland.

In diesen Fällen leistet die Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten

Die Leistungen der Berufshaftpflicht­versicherung für Psychotherapeuten umfassen:

  • die Prüfung und Zahlung von Schadensersatz­ansprüchen sowie
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Schadensbeispiele: Welche Schäden versichert eine Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten?

 

Beispiel 1 – Dokumentationsfehler

Ein suizidgefährdeter Patient entfernt sich während der Behandlung von seinen Selbsttötungsgedanken und wird deshalb aus der Beobachtung entlassen. Dies wird allerdings nicht richtig dokumentiert. Kurz darauf begeht der Patient Suizid, wofür der Psychotherapeut haftbar gemacht wird. Die Berufshaftpflichtversicherung greift.

 

Beispiel 2 – Absprachefehler

Ein Assistenzarzt für Psychotherapie verschreibt einem Patienten Medikamente, bespricht dies allerdings nicht mit seinem Oberarzt. Die Einnahme der Medikamente ist für den Patienten schädlich. Folglich entsteht ein Personenschaden, für den der Assistenzarzt haftbar gemacht wird. Die Berufshaftpflicht­versicherung springt ein.

Das kostet eine Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten

Die Kosten einer Berufshaftpflicht hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:

  • die Deckungssumme
  • der Leistungsumfang
  • die Höhe der Selbstbeteiligung
  • wichtige Unternehmens­kennzahlen (unter anderem die Anzahl der behandelnden Psychotherapeuten sowie angebotene Behandlungen)

Insbesondere die Höhe der Deckungssumme, der gewählten Leistungsumfang sowie die Selbstbeteiligung haben Einfluss auf den finalen Beitrag zur Versicherung.

  Berufshaftpflichtversicherung für einen selbstständigen Psychotherapeuten Berufshaftpflichtversicherung für eine Psychotherapeuten-Praxis
Größe der Praxis ein tätiger Psychotherapeut ein Geschäftsführer, vier tätige Psychotherapeuten, drei Teilzeitmitarbeiter
Jahresumsatz 150.000 Euro 600.000 Euro
Jährliche Gehaltskosten 100.000 Euro 450.000 Euro
Deckungssumme 5 Millionen Euro 6 Millionen Euro
Selbstbeteiligung 500 Euro 1.000 Euro
Vertragslaufzeit 3 Jahre 3 Jahre
► Jährliche Kosten für die Betriebshaftpflicht­versicherung ab 90,44 Euro ab 142,04 Euro

Häufige Fragen

  • Welche Personen versichert die Berufshaftpflichtversicherung?

    Die Berufshaftpflichtversicherung sichert neben dem Versicherungsnehmer alle Personen ab, die in einer psychotherapeutischen Praxis beschäftigt sind. Dazu zählen die folgenden Personengruppen:

    • Geschäftsführer
    • Mitarbeiter
    • Praktikanten
    • Werkstudenten
  • Spielt die Ausbildung bei der Versicherungspflicht eine Rolle?

    Nein, die Pflicht, über eine Berufshaftpflicht­versicherung zu verfügen, besteht unabhängig vom Werdegang zum Psychotherapeuten.

    Eine Weiterbildung zum Psychotherapeuten ist als Arzt, Psychologe oder Absolvent eines Studienganges wie etwa der Sozialpädagogik möglich. Einem Heilpraktiker ist es hingegen beispielsweise nicht erlaubt, die Bezeichnung „Psychotherapeut” zu tragen.

    In Deutschland gibt es rund 22.000 Psychotherapeuten, für die ein umfassender Schutz mit der Berufshaftpflicht essenziell ist.