Sie führen Behandlungen durch und stehen ihren Patienten beratend zur Seite – Heilpraktiker haben täglich Kontakt mit Menschen. Dabei sind sie regelmäßig diversen Risiken ausgesetzt. Denn es kann schnell passieren, dass ihnen oder einem Mitarbeiter ein Fehler unterläuft, sei es durch die Anwendung einer falschen Behandlungsmethode oder eine falsche Beratung.
Im Schadensfall müssen Sie für die entstandenen Kosten bei Ihren Patienten aufkommen. Ohne den richtigen Versicherungsschutz kann dies für Sie oder Ihre Praxis schnell existenzgefährdend sein.
Für die knapp 50.000 zugelassenen Heilpraktiker in Deutschland ist eine Berufshaftpflicht daher essenziell.
Grundsätzlich deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker alle Tätigkeiten ab, die ein von den Behörden zugelassener Heilpraktiker im beruflichen Zusammenhang zur Behandlung von Patienten ausüben darf. Dazu gehören etwa Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur.
Genaue Angaben beim Vertragsabschluss
Geben Sie beim Abschluss der Versicherung Ihre Behandlungsgebiete möglichst genau an, sodass Sie optimal abgesichert sind.
Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt dabei immer die folgenden Leistungen:
Dabei versichert die Berufshaftpflicht folgende Schadensarten:
Beispiel 1 – Fehlbehandlung
Ein Kunde klagt über Schmerzen im Nackenbereich. Der Heilpraktiker versäumt es, die Symptome der Beschwerden abzufragen, woraufhin er eine falsche Behandlungsmethode wählt und sich der Gesundheitszustand des Patienten weiter verschlechtert. Daraufhin fordert der Kunde Schadensersatz. Die Berufshaftpflichtversicherung greift.
Beispiel 2 – Fehler in der Abrechnung
Bei der Abrechnung einer Behandlungstätigkeit unterläuft der Heilpraktikerin ein Fehler und sie berechnetet ihrem Kunden zu hohe Behandlungskosten. Dadurch erfährt der Kunde einen Vermögensschaden, wofür dieser Schadensersatz von der Heilpraktikerin fordert. Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für die Schadensersatzforderung auf.
Beispiel 3 – Schaden bei Hausbesuch
Eine Patientin wird in ihrer eigenen Wohnung behandelt, wobei der Heilpraktiker versehentlich eine wertvolle Vase beschädigt. Die Vase kann nicht repariert werden. Dafür verlangt die Kundin Schadensersatz. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.
Die Kosten einer Berufshaftpflicht sind abhängig von mehreren Faktoren:
Berufshaftpflichtversicherung für einen selbstständigen Heilpraktiker | Berufshaftpflichtversicherung für eine Praxis | |
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Größe der Praxis | ein tätiger Heilpraktiker | ein Geschäftsführer und vier tätige Heilpraktiker |
Behandlungsschwerpunkte | Akupunktur, Dorn-Therapie und Chiropraktische Behandlungen | Osteopathie und Manuelle Therapie |
Jahresumsatz | 85.000 Euro | 300.000 Euro |
Jährliche Gehaltskosten | 60.000 Euro | 230.000 Euro |
Deckungssumme | 3 Millionen Euro | 3 Millionen Euro |
Selbstbeteiligung | 250 Euro | 500 Euro |
Vertragslaufzeit | 3 Jahre | 3 Jahre |
► Jährliche Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung | ab 145,18 Euro | ab 159,70 Euro |
Ja, der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist für Sie als Heilpraktiker verpflichtend, wenn Sie Mitglied in einem Berufsverband für Heilpraktiker sind (Art. 17, Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH)).
Sofern Sie nicht Mitglied einer solchen Vereinigung sind, ist eine Versicherung nicht verpflichtend. Sie wird aufgrund der hohen persönlichen Haftungsrisiken jedoch dringend empfohlen.
Die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker bietet Versicherungsschutz für die folgenden Personengruppen:
Grundsätzlich deckt die Berufshaftpflicht alle Tätigkeiten ab, die ein zugelassener Heilpraktiker ausüben darf. Dazu gehören etwa: