089 - 24 24 12 74 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 74

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de

Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Kostenlose Beratung

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 74krankenkassen@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Unverbindlicher Vergleich
  • Persönliche Expertenberatung
  • Kostenloser CHECK24-Wechselservice

Negativliste

Eine Negativliste beinhaltet Arzneimittel, die eine Krankenversicherung nicht erstattet.

Sie ist das Gegenteil einer Positivliste, die Mittel aufführt, die von der Versicherung übernommen werden.

Regelungen im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V)

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Art Negativliste. So werden nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V, § 34) nicht verschreibungspflichtige Medikamente grundsätzlich nicht bezahlt.

Dies gilt allerdings nicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr sowie für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen.

Ausnahmen für erwachsene Versicherte muss der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien festlegen.

Keine Übernahme von Mitteln gegen Bagatellerkrankungen

Daneben sind für Erwachsene folgende Arzneimittel für Bagatellerkrankungen von der Kostenübernahme ausgeschlossen:

  • Arzneimittel für Erkältungskrankheiten / grippale Infekte
  • Mund- und Rachentherapeutika (Ausnahme: Pilzinfektionen)
  • Abführmittel
  • Mittel gegen Reisekrankheit

Zudem zahlen die gesetzlichen Kassen keine Lifestyle-Medikamente – etwa Appetitzügler oder Haarwuchsmittel – und andere Arzneien, die unwirtschaftlich sind und keinen nachweisbaren therapeutischen Nutzen haben.

Mit der Negativliste sollen unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermieden werden.

Bei CHECK24 finden Sie viele regionale und bundesweit geöffnete Krankenkassen im Vergleich: Mit dem Vergleichsrechner erhalten Sie einen schnellen Überblick und finden garantiert die passende Krankenkasse.

Krankenkassenvergleich
  • Über 60 gesetzliche Krankenkassen vergleichen
  • In nur 5 Minuten online kostenlos wechseln & sparen
  • Lückenlos versichert, kein Wechselrisiko
  • Ihre Berufsgruppe

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.