Beim Nominalzins handelt es sich um den Zinssatz, der von der Bank auf eine Anlage gewährt wird. Die Angabe des Zinssatzes bezieht sich in der Regel auf ein Jahr. Allerdings können bei einem Festgeldkonto auch Verwaltungskosten wie Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren anfallen. Diese Einflüsse bleiben im Falle des Nominalzins‘ außen vor. Ebenfalls nicht berücksichtigt wird der Zinseszinseffekt.
Vom Nominalzins abzugrenzen ist der sogenannte effektive Jahreszins. Dieser berücksichtigt sowohl etwaige anfallende Gebühren als auch den Zinseszinseffekt. Gebühren werden in Zusammenhang mit Festgeldanlagen allerdings nur äußerst selten erhoben. Inwiefern der Zinseszinseffekt eine Rolle spielt, hängt davon ab, welches Modell bei der Auszahlung der Zinserträge gewählt wurde. In der Regel kann sich der Sparer entscheiden, ob die Zinsen auf den Anlagebetrag gutgeschrieben oder auf das Verrechnungs- beziehungsweise Referenzkonto ausgezahlt werden. Im ersten Fall kann der Sparer vom Zinseszinseffekt profitieren. Dabei spielt es auch eine Rolle, in welcher Häufigkeit die Zinsen ausgeschüttet werden. Der Effekt macht sich umso stärker bemerkbar, je höher die Frequenz der Gutschrift ist. Grund: Wenn die Gewinne häufiger ausbezahlt werden, werden sie rascher mitverzinst, wodurch der Ertrag insgesamt ansteigt. Da bei Festgeldkonten in der Regel keine Kosten anfallen, liegt der effektive Jahreszins oftmals über dem Nominalzins.
Anders als der Nominalzins gibt der effektive Jahreszins also die reale Rendite an, die mit einer Anlage erzielt werden kann. Aus diesem Grund eignet er sich besonders als Grundlage für die Auswahl des passenden Anlageangebots. Die Banken in Deutschland sind verpflichtet, den effektiven Jahreszins einer Anlage anzugeben, sodass Sparer ihn als Grundlage für einen Vergleich verschiedener Anlagen heranziehen können.
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