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Konformitätsbescheinigung

Die Konformitätsbescheinigung belegt, dass ein individuelles Fahrzeug einem genehmigten Fahrzeugtyp entspricht. Dies bedeutet, dass der Hersteller dazu berechtigt ist, Fahrzeuge oder Fahrzeugteile gemäß der erteilten Typengenehmigung in Serie zu produzieren. Die Konformitätsbescheinigung bestätigt hierbei, dass ein einzelnes Exemplar der Serienproduktion mit dem genehmigten Fahrzeugtyp übereinstimmt.

Diese Bescheinigung muss daher jedem Fahrzeug, das neu gekauft wird, beiliegen. In dem Dokument sind unter anderem folgende technische Daten aufgeführt:

  • Reifengröße
  • Abmessungen
  • Gewicht
  • Stromverbrauch

Die Konformitätsbescheinigung wird häufig auch als Certificate of Conformity (CoC) bezeichnet oder ist mit der Bezeichnung „EG-Übereinstimmungsbescheinigung“ versehen. Grund hierfür ist, dass die Typengenehmigungen in Deutschland und innerhalb Europas den EU-Normen entsprechen müssen.

Certificate of Conformity ist nicht die Allgemeine Betriebserlaubnis!

Die Konformitätsbescheinigung ersetzt nicht die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eines E-Scooters! Die ABE ist eine der Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz. Ohne diese ist ein E-Scooter nicht versicherbar.

Das CoC bescheinigt lediglich, dass ein in Serie produziertes Modell mit dem zur Prüfung vorgeführten Fahrzeugtyp übereinstimmt. Die ABE hingegen bestätigt, dass ein Modell alle Voraussetzungen erfüllt, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

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E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.

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