Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Hilfe und Kontakt

Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 – 24 24 12 52

Montag - Freitag von 9:00 - 18:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:

e-scooter-versicherung@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Ist die E-Scooter-Versicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge für die E-Scooter-Versicherung können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden.

E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge und zählen als solche – ebenso wie Mopeds und Roller – zu den Kraftfahrzeugen. Dementsprechend können die Kosten für E-Scooter ebenso wie Kosten für beispielsweise Autos von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Halter muss über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen.
  • Der Halter des Fahrzeugs ist gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer.

E-Scooter sollen besonders Berufstätige entlasten, indem sie es ermöglichen, auf dem Arbeitsweg die Distanzen zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und Arbeitsstätte oder dem eigenen Zuhause schneller zurückzulegen. Wird der E-Scooter so genutzt, kann eine berufliche Nutzung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Generell gelten für Angestellte und Selbstständige die folgenden Optionen, die Kosten für einen E-Scooter geltend zu machen:

  • Angestellte: Angestellte können die Kosten für beruflich genutzte E-Scooter entweder als Werbungskosten oder in der Entfernungspauschale absetzen. Wird das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt, fällt es in der Steuererklärung unter sonstige Vorsorgeaufwendungen. Allerdings sind die Vorsorgeaufwendungen auf einen Höchstbetrag begrenzt, der in der Regel bereits durch die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge ausgeschöpft wird.  Arbeitnehmer sollten zudem beachten, dass sie lediglich die Kosten für die Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen können, nicht aber die Kosten für eine Teilkaskoversicherung.
  • Selbstständige: Nutzen Selbstständige einen eigenen E-Scooter für ihre Arbeit, können sie ihn unter den Betriebskosten verbuchen. Ausschließlich in der Freizeit genutzte E-Scooter fallen für Selbstständige unter sonstige Vorsorgeaufwendungen. Dabei können Selbstständige sowohl die Kosten für die Haftpflicht- als auch für die Teilkaskoversicherung für ihren E-Scooter von der Steuer absetzen.

Führen Sie ein Fahrtenbuch!

Wird ein E-Scooter sowohl beruflich als auch privat genutzt, sollten die Fahrten sauber getrennt und in den entsprechenden Abschnitten in der Steuererklärung eingetragen werden.

E-Scooter-Versicherung

  • Passende E-Scooter-Versicherung ab 10,00
  • Automatisches Vertragsende am 28.02.2025
  • Einfacher Wiederabschluss im Folgejahr
    Bitte Umfang wählen

E-Scooter-Versicherung-Vergleich – Beispielrechnung:

Preis: 10,00 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 3 Monaten); Berechnung von 11/2024

E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.

Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der E-Scooter-Versicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!