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Ja, die Beiträge für die E-Scooter-Versicherung können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden.
E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge und zählen als solche – ebenso wie Mopeds und Roller – zu den Kraftfahrzeugen. Dementsprechend können die Kosten für E-Scooter ebenso wie Kosten für beispielsweise Autos von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
E-Scooter sollen besonders Berufstätige entlasten, indem sie es ermöglichen, auf dem Arbeitsweg die Distanzen zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und Arbeitsstätte oder dem eigenen Zuhause schneller zurückzulegen. Wird der E-Scooter so genutzt, kann eine berufliche Nutzung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Generell gelten für Angestellte und Selbstständige die folgenden Optionen, die Kosten für einen E-Scooter geltend zu machen:
Führen Sie ein Fahrtenbuch!
Wird ein E-Scooter sowohl beruflich als auch privat genutzt, sollten die Fahrten sauber getrennt und in den entsprechenden Abschnitten in der Steuererklärung eingetragen werden.
E-Scooter-Versicherung-Vergleich – Beispielrechnung:
Preis: 10,00 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 3 Monaten); Berechnung von 11/2024
E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.
Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der E-Scooter-Versicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!