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E-Roller: Tretroller oder Moped?

Der Begriff E-Roller sorgt für Verwirrung: Bezeichnet er nun einen elektrischen Tretroller oder beispielweise eine elektrisch betriebene Vespa? So wie der Begriff „Scooter” im Englischen hat der Begriff „Roller” im Deutschen mehrere Bedeutungen. Im Folgenden wollen wir Klarheit in diese irreführenden Bezeichnungen bringen und erklären, wie man die Fahrzeuge unmissverständlich beschreiben kann.

Elektromotorroller

Elektromotorroller sind Motorroller mit elektrischem Antrieb. Es können mehrere Begriffe verwendet werden, um dieses Fahrzeug zu beschreiben, etwa

  • Elektromotorroller,
  • E-Roller und
  • Elektroroller.

Für zusätzliche Verwirrung sorgt die englische Bezeichnung „E-Scooter”, die hierzulande hauptsächlich für elektrische Tretroller verwendet wird, aber nur selten bis gar nicht für Elektroroller. Am eindeutigsten ist wohl die Bezeichnung Elektromotorroller – wer auf Nummer sicher gehen und Verwirrungen vermeiden möchte, wählt also diesen Begriff.

Mit ihrem elektrischen Antrieb sind Elektroroller Vertreter der sich auf dem Vormarsch befindenden Elektromobilität. In vielen Großstädten, sowohl in Deutschland als auch im Ausland, können die Roller mittlerweile nach Bedarf im öffentlichen Raum ausgeliehen werden. Sie sollen das öffentliche Verkehrsnetz der Städte unterstützen und entlasten.

Wie auch Mopeds und Mofas gibt es Elektroroller in verschiedenen Fahrzeugklassen:

  • Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer Leistung von nicht mehr als vier Kilowattstunden gehören sie zu den Kleinkrafträdern. Für Motorroller dieser Klasse wird eine Mopedversicherung benötigt.
  • Mit einer maximalen Nennleistung von elf Kilowattstunden zählen sie zu den Leichtkrafträdern. Diese Fahrzeuge benötigen eine Leichtkraftrad-Versicherung.

E-Scooter

Als E-Scooter werden elektrische Tretroller bezeichnet, die mithilfe eines Elektromotors angetrieben werden. Seitdem das Elektrokleinstfahrzeug im Sommer 2019 in Deutschland offiziell zugelassen wurde, sieht man die Roller insbesondere in Städten an fast jeder Ecke.

Die Verwirrung um den Begriff entsteht, da im Englischen auch Elektromotorroller sowie Krankenfahrstühle als „E-Scooter” bezeichnet werden. Dennoch ist im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch die Bezeichnung „E-Scooter” am geläufigsten. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt Begriffe wie Elektrotretroller, Elektrostehroller oder E-Tretroller.

E-Scooter dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sowie eine Leistung von 500 Watt nicht überschreiten. Wer einen eigenen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benutzen möchte, benötigt eine E-Scooter-Versicherung. Ebenso wie Elektromotorroller kann man auch die Stehroller mittlerweile in vielen Städten ausleihen. Diese Leihscooter sind in der Regel über die Anbieter versichert.