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Berufsunfähigkeits­versicherung
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Das Wichtigste in Kürze

  • Selbstständige sollten mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für den Fall vorsorgen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.
  • Zahlen Sie als Selbstständiger nicht in die gesetzliche Renten­versicherung oder ein Versorgungs­werk ein, sind Sie gar nicht abgesichert.
  • Achten Sie auf die Umorganisations­klausel einer BU-Versicherung.
  • Die Klausel regelt, inwieweit Sie Ihren Betrieb umorganisieren müssen, bevor Sie eine Leistung erhalten.

Schutz von Rentenversicherung oder Versorgungswerk ist lückenhaft

Selbst wer in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlt, ist nur lückenhaft abgesichert. Denn die Rentenversicherung zahlt nur eine Erwerbsminderungsrente aus, wenn man überhaupt nicht mehr arbeiten kann.

Um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu erhalten, müssen Sie gesundheitlich so stark eingeschränkt sein, dass Sie weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Beschäftigung nachgehen können. Die Qualifikation zählt hierbei nicht – ein Ingenieur müsste beispielsweise auch als Pförtner arbeiten.

Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat zudem erst nach einigen Jahren Anspruch auf Leistungen. Um Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen Sie grundsätzlich in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate lang Beiträge gezahlt haben.

Daher sollten Sie auf jeden Fall mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen, um im Krankheitsfall weiter Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Versicherung zahlt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.

Umorganisationsklausel – wichtig für einen Selbstständigen

Architekt mit Mann auf einer BaustelleSelbstständige sollten vor Abschluss einer Versicherung besonders auf die Umorganisationsklausel des Tarifs achten. Diese Klausel regelt, inwieweit der Selbstständige bei einer Berufsunfähigkeit seinen Betrieb umorganisieren muss.

So könnte ein Tarif mit einer ungünstigen Klausel zum Beispiel verlangen, dass ein selbstständiger Baugutachter mit einer Wirbelsäulenerkrankung einen Angestellten beschäftigt, um auf Gerüste zu klettern und Baustellen zu besichtigen. Dann würde er unter Umständen nicht als berufsunfähig gelten, obwohl er viele Tätigkeiten wegen seiner Erkrankung selbst gar nicht mehr ausüben kann.

Gute Tarife schränken die Möglichkeit einer Umorganisation ein und verzichten zum Beispiel darauf, wenn der Selbstständige bislang überwiegend kaufmännisch tätig war oder das Einkommen dadurch um mehr als 20 Prozent sinken würde.

Unfallversicherung ist kein Ersatz

Eine private Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung. Denn sie zahlt nur, wenn man durch einen Unfall dauerhafte, gesundheitliche Schäden davonträgt. Eine Berufsunfähigkeit wird jedoch nur in seltenen Fällen durch einen Unfall verursacht. Meist sind körperliche oder psychische Erkrankungen der Grund, warum man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Höhe der maximalen Monatsrente

Selbstständige können in der Regel ihren durchschnittlichen Gewinn der letzten drei Jahre mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung absichern. Daraus wird die maximale monatliche Auszahlung ermittelt, die sich vereinbaren lässt.

Für Existenzgründer, die noch keine drei Jahre vorweisen können, gelten meist geringe maximale Rentenhöhen – beispielsweise 1.500 Euro monatlich.

Bei CHECK24 können Sie zahlreiche BU-Versicherungen vergleichen. In unserem Online-Vergleich finden Sie selbstverständlich auch Tarife, die für Selbständige geeignet sind.

Weitere Versicherungen für Selbstständige

Neben dem Risiko, berufsunfähig zu werden, bestehen für Selbstständige viele weitere Risiken, die gut abgesichert werden sollten. Dazu zählt insbesondere die Absicherung vor möglichen Schadensersatz-forderungen, für die ohne eine Versicherung mit dem Privatvermögen gehaftet werden muss.

Alle Informationen zu den wichtigsten Versicherungen für Selbstständige finden Sie hier.

Denis Geb
Leiter Kundenberatung Berufsunfähigkeit
089 - 24 24 12 66
Mo. - Fr. 8:00 - 20:00 Uhr
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