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Meldefrist

Die Meldefrist gibt den letztmöglichen Zeitpunkt an, bis zu dem der Eintritt der Berufsunfähigkeit bei der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden muss, um die Berufsunfähigkeitsrente fristgerecht beantragen zu können.

Je nach den genauen Bedingungen des Versicherungsvertrages hat der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles 1-3 Monate Zeit, um die Assekuranz darüber in Kenntnis zu setzen.

Wer die reguläre Meldefrist nicht einhält und die Berufsunfähigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gibt, muss unter Umständen mit Leistungseinbußen rechnen, da einige Versicherungstarife keinen rückwirkenden Anspruch auf die Versicherungsleistungen vorsehen.

Je nachdem, welche Konditionen im Versicherungsvertrag festgesetzt werden, gewährleistet der Versicherungsanbieter den Versicherungsschutz mitunter auch bei einer verspäteten Meldung des Versicherungsfalles. So zahlen manche Assekuranzen auch rückwirkend für drei Jahre die Berufsunfähigkeitsrente, sofern der Versicherte nachweisen kann, dass er während des gesamten Zeitraumes ununterbrochen berufsunfähig war.

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man idealerweise darauf achten, dass eine längere Meldefrist oder gar keine zeitliche Frist für die Meldung des Leistungsfalles vereinbart wird.

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