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Allgemeine Begrenzungen

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte berücksichtigen, dass es allgemeine Begrenzungen im Hinblick auf das Alter des Versicherungsnehmers gibt. So muss der Versicherungsnehmer beim Versicherungsabschluss üblicherweise mindestens 15 Jahre alt sein.

Maximales Alter

Einige Assekuranzen haben auch ein maximales Alter festgesetzt, welches der Antragssteller beim Eingehen des Versicherungsverhältnisses haben darf. Bei den meisten Anbietern liegt das Höchstalter bei 55 Jahren. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass Personen ab einem Alter von 56 Jahren in der Regel keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen können.

Ebenfalls zu den allgemeinen Begrenzungen gehört bei den meisten Anbietern die Regelung, dass ein Versicherungsnehmer höchstens bis zum 67. Lebensjahr die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen kann. Längere Laufzeiten sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Manche Tarife sehen jedoch auch ein jüngeres Lebensalter für das Ende des Versicherungsverhältnisses vor. Beispielsweise gilt bei einem Eintrittsalter zwischen 50 und 55 Jahren im Normalfall das Alter von 60 Jahren als Grenze für den Anspruch auf Zahlungen im Leistungsfall.

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