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Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Ein Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) liegt vor, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf aufgrund von einer Krankheit oder eines Unfalls für voraussichtlich mindestens sechs Monate und zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Bei älteren Tarifen kann es auch sein, dass Sie für bis zu drei Jahre außer Stande sein müssen, Ihren Beruf auszuüben, um eine Leistung zu erhalten.
Sobald absehbar ist, dass Sie berufsunfähig sein könnten, sollten Sie sich bei Ihrem Versicherer melden und erfragen, welche Dokumente er für die Leistungsprüfung benötigt.
Eine Leistungsfallmeldung können Sie direkt bei Ihrem Versicherer oder über Ihren Vermittler einreichen. Aktuelle Tarife sehen in der Regel für die Leistungsfallmeldung keine Meldefrist mehr vor. Lediglich Anträge auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit müssen in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Ende der Arbeitsunfähigkeit gestellt werden. Allerdings sollten Sie die Berufsunfähigkeit dennoch so schnell wie möglich melden. Die Leistungsprüfung kann abhängig vom Krankheits- und Berufsbild mehrere Monate in Anspruch nehmen. Je früher Sie den Prozess anstoßen, desto eher können Sie mit einer Leistung rechnen.
Ihr Versicherer wird die medizinischen Umstände, die zur Berufsunfähigkeit geführt haben, genau prüfen. Sammeln Sie direkt sämtliche Diagnosen, Berichte und Atteste Ihrer Ärzte, um Ihre Berufsunfähigkeit belegen zu können. Besonders wichtig sind hierbei Facharztberichte, ohne die eine Berufsunfähigkeit nicht anerkannt werden kann.
Besonderheit der Arbeitsunfähigkeitsklausel
Wenn Ihr Vertrag eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (Gelbe-Schein-Regelung) enthält, können Sie bereits bei einer sechsmonatigen Krankschreibung die Leistung der BU erhalten – allerdings sollte dafür mindestens ein Attest von einem Facharzt vorliegen. Beachten Sie hierbei allerdings, dass einzelne Versicherer parallel einen Antrag auf Berufsunfähigkeit verlangen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Vermittler nach, ob Sie eine AU-Klausel vereinbart haben und welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um eine Leistung zu erhalten.
Schon lange bevor es zur Prüfung eines möglichen Leistungsfalls kommt, legen Sie den Grundstein für eine reibungslose Leistungsfallprüfung: beim Vertragsabschluss. Denn bevor Sie einen Vertrag überhaupt abschließen können, stellen die Versicherer Ihnen Fragen zu Ihrer Gesundheit. So können die Versicherer Ihr Risiko, einmal berufsunfähig zu werden, besser einschätzen.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besteht eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass Sie wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen und Ihre Gesundheitshistorie für den abgefragten Zeitraum lückenlos offenlegen müssen. Auch laufende oder bereits geplante Behandlungen sollten Sie erwähnen. Bei vielen Anbietern sind die Gesundheitsfragen so formuliert, dass Sie Krankheiten wie Erkältungen und ausgeheilte Magen-Darm-Beschwerden nicht angeben müssen. Beachten Sie aber immer die genauen Formulierungen der Fragen.
Stellen Sie später einen Antrag auf Leistung, werden Ihre Angaben sogfältig geprüft. Stellt die Versicherung hierbei fest, dass Sie Krankheiten wissentlich verschwiegen oder Diagnosen nicht vollständig angegeben haben, kann Ihnen die Leistung komplett verweigert werden.
Versicherungsschutz trotz falscher Angaben
Krankheiten gehören zum Leben dazu und von Erkältungen oder Kopf- und Bauchschmerzen ist jeder hin und wieder einmal betroffen. Wenn Sie sich nicht an jede kleinere Beschwerde erinnern können, sorgt das nicht zwingend für Probleme bei der Bearbeitung Ihres Antrags.
Wenn Sie aber vergessen, längere Krankschreibungen oder die Einnahme von Medikamenten über einen längeren Zeitraum anzugeben, ist dies in der Regel zu Ihrem Nachteil. Dies ist ganz besonders bei Krankheiten wichtig, die nur wenige Wochen oder Monate vor der Antragstellung aufgetreten sind.
Trotz aller Bemühungen kann es passieren, dass Sie beim Vertragsabschluss falsche oder unvollständige Angaben gemacht und somit die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt haben. In diesem Fall prüft die Versicherung, ob diese Angaben dazu geführt hätten, dass der Vertrag abgelehnt oder nur zu anderen Bedingungen angenommen worden wäre und ob man davon ausgehen kann, dass Sie sich an die Erkrankung hätten erinnern müssen.
Leiden Sie unter gesundheitlichen Problemen und können Ihren Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben, sollten Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Vermittler melden.
Lassen Sie sich von der Versicherung oder Ihrem Vermittler den Leistungsantrag zuschicken. In diesem wird aufgeschlüsselt, welche Informationen Ihre Versicherung konkret benötigt. Sammeln Sie schon frühzeitig sämtliche medizinischen Unterlagen und Arztberichte.
Einen Leistungsfall können Sie je nach Anbieter telefonisch, online sowie per E-Mail oder Brief melden.
Einige Versicherer bieten die Möglichkeit an, eine Berufsunfähigkeit über ein Online-Formular zu melden. Hier müssen Sie in der Regel persönliche Daten, Ihre Vertragsnummer sowie erste Informationen zu der Ursache sowie der voraussichtlichen Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit angeben.
Einbußen bei zu später Meldung des Leistungsfalls möglich
Versäumen Sie die reguläre Meldefrist, müssen Sie mit Leistungseinbußen rechnen, da nicht alle Versicherungstarife die rückwirkende Zahlung einer BU-Rente vorsehen – dies gilt insbesondere für Verträge, die vor dem Jahr 2015 abgeschlossen wurden.
Achten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf, dass Ihr Vertrag keine zeitliche Frist für die Meldung eines Leistungsfalles vorsieht.
Wenn Sie Ihren Vertrag vor weniger als zehn Jahren abgeschlossen haben, prüft Ihr Versicherer immer die vorvertragliche Anzeigepflicht. Das bedeutet, die Versicherung überprüft, ob Sie beim Vertragsabschluss korrekte und vollständige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht haben.
Hierfür werden Auszüge Ihrer Krankheitsgeschichte von der Krankenkasse sowie Unterlagen Ihres Hausarztes benötigt. In den meisten Fällen verlangt die Versicherung die Unterlagen für die letzten zehn Jahren vor der Antragstellung.
Die benötigten Dokumente und Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Krankenkasse und Ihrem Hausarzt.
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie zu mindestens 50 Prozent in Ihrem Beruf eingeschränkt sind. Daher ist es wichtig, dass Sie sowohl Ihren Beruf als auch das Krankheitsbild detailliert darstellen.
Um den Beruf des Versicherten korrekt erfassen zu können, geben einige Versicherer beispielhafte Tätigkeitsbeschreibungen in ihren Leistungsanträgen vor. Nennen Sie unbedingt die einzelnen Tätigkeitsfelder Ihres Berufs, zum Beispiel:
Die Summe der Tätigkeiten sollte Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit entsprechen. Das gilt auch dann, wenn Sie regelmäßig Überstunden machen.
Für die medizinische Darstellung benötigen Sie unbedingt sämtliche Facharztberichte und Atteste sowie AU-Bescheinigungen und Reha- oder Kurberichte.
Neben dem ausgefüllten Leistungsantrag von der Versicherung müssen Sie in der Regel noch Ihren aktuellen Arbeitsvertrag sowie Nachweise über sonstige Einkünfte einreichen.
CHECK24 Kunden profitieren doppelt!
Um Ihre Chancen auf eine BU zu erhöhen, sollten Sie den Leistungsantrag unbedingt korrekt ausfüllen. Da es dabei leicht zu formalen Fehlern kommen kann, bietet CHECK24 seinen Kunden Unterstützung beim Leistungsantrag an. Unsere erfahrenen Leistungsfallexperten unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags sowie beim Zusammenstellen der Unterlagen.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung über CHECK24 abschließt, profitiert zudem von einer kostenlosen Rechtsschutzversicherung. Diese unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Leistungsfall.
Wenn Sie alle notwendigen Unterlagen, Dokumente und Berichte eingereicht haben, macht sich die Versicherung ein Bild über das Ausmaß Ihrer Berufsunfähigkeit.
Viele Krankheiten führen dabei recht eindeutig zu einer BU. So ist beispielsweise klar, dass Sie nicht mehr arbeiten können, während Sie eine schwere Chemotherapie durchlaufen.
Wenn ein Krankheitsbild allerdings nicht eindeutig ist – etwa, weil aktuell kein Facharzt verfügbar ist, um eine Diagnose zu erstellen – ist die Prüfung für den Versicherer schwieriger. Die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind Nervenkrankheiten und psychische Beschwerden. Psychische Erkrankungen werden häufig mit einer Gesprächstherapie behandelt. Da eine solche Therapie aber nicht zwingend bei einem Facharzt (Psychiater) stattfindet, ist es für die Versicherung deutlich schwieriger, eine Berufsunfähigkeit eindeutig festzustellen.
In diesem Fall hilft Ihnen die AU-Klausel. Enthält Ihr Vertrag diese Klausel, erhalten Sie die Leistung bereits nach sechsmonatiger Krankschreibung. Auch bei Erkrankungen, die Sie am Besuch der Arbeit – aber nicht an der Arbeit selbst – hindern, wie zum Beispiel eine komplizierte Fraktur nach einem Verkehrsunfall, erhalten Sie so bereits dann eine Leistung, wenn die Leistungsfallprüfung noch nicht abgeschlossen ist.
Für die Auszahlung einer AU-Leistung ist dabei keine Einschränkung der Berufsfähigkeit von 50 Prozent notwendig.
Bearbeitungsdauer hängt von Diagnose ab
Bei eindeutigen Diagnosen kann über eine Berufsunfähigkeit meist recht schnell entschieden werden. Gerade bei psychischen Erkrankungen kann die Bearbeitung aber deutlich länger dauern. Im Schnitt können Sie von einer Bearbeitungszeit von etwa einem halben Jahr ausgehen.
Es kann sein, dass die Versicherung Ihren Leistungsfall ablehnt. Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen und kann verschiedene Gründe haben.
Am häufigsten werden Anträge abgelehnt, weil der Grad der Einschränkung nicht erreicht wird. Die Versicherung muss eine Ablehnung dabei begründen. Sollte die Versicherung aufgrund falscher Angaben im Antrag ablehnen, muss sie belegen, bei welchen Angaben es sich um Falschangaben handelt. Wenn Sie nachweisen können, dass die Vorwürfe unzutreffend sind, sollten Sie umgehend Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und diesen begründen.
Schreiben mit Rücktritt
Wenn Sie von Ihrer Versicherung ein Schreiben mit einem Rücktritt erhalten, bedeutet dies, dass Sie möglicherweise für Ihren aktuellen Fall noch Versicherungsschutz haben. Kontaktieren Sie hier am besten den Versicherer oder Ihren Vermittler.
Ein weiterer Grund ist die Feststellung, dass Sie nicht zu 50 Prozent berufsunfähig sind. Prüfen Sie in diesem Fall noch einmal, ob eventuell Ihre Berufsbeschreibung nicht konkret genug war und ob Sie die Arbeitsverteilung korrekt aufgelistet haben. Zusätzlich können Sie Ihren Anspruch auf Leistungen aus der AU-Klausel prüfen. Auch in diesem Fall können Sie gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.
Egal warum Sie einer Ablehnung durch den Versicherer widersprechen, Sie müssen den Widerspruch immer begründen und bestenfalls mit ärztlichen Dokumenten oder Gutachten stützen. Die Beweislast für eine Berufsunfähigkeit liegt immer bei Ihnen als Antragsteller.
Sollte auch der Widerspruch erfolglos sein, könnten Sie noch eine Klage gegen die Entscheidung Ihres Versicherers einreichen.
Kostenlosen Rechtsschutz von CHECK24 sichern!
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung über CHECK24 abschließen, erhalten Sie zusätzlich eine kostenlose Rechtsschutzversicherung. Sollte der Versicherer etwa nicht anerkennen, dass Sie Ihren Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können, steht Ihnen der Rechtsschutz unterstützend zur Seite.
Wurde Ihr Leistungsfall anerkannt, erhalten Sie von der Versicherung eine monatliche BU-Rente in der von Ihnen versicherten Höhe.
Sie finden die aktuelle Höhe Ihrer BU-Rente auf den Informationsschreiben, welche die Versicherung Ihnen einmal jährlich zusendet.
Nach der Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit erhalten Sie die monatliche Auszahlung, so lange Sie berufsunfähig sind oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Im Idealfall haben Sie diese bei Vertragsabschluss so gewählt, dass sie bis zum gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren läuft. Bei einer kürzeren Laufzeit – etwa bis zu einem Alter von 60 Jahren – sollten Sie berücksichtigen, dass Sie dann bis zum Beginn Ihrer Altersrente einige Jahre ohne Zahlungen überbrücken müssen.
Darauf sollten Sie beim Vertragsabschluss achten
Um im Falle einer Berufsunfähigkeit gut und ausreichend abgesichert zu sein, sollten Sie bereits beim Vertragsabschluss einige wichtige Punkte beachten:
Eine Berufsunfähigkeit muss nicht immer dauerhaft sein. In vielen Fällen dauert sie zwischen sechs Monaten und drei Jahren an.
Die Versicherung wird Sie in regelmäßigen Abständen fragen, ob es Ihnen besser geht und ob Sie wieder arbeiten können. Wenn Sie wieder Vollzeit in Ihrem alten Beruf arbeiten können, werden die Leistungen eingestellt. Ihr BU-Schutz läuft dann normal weiter.
Der Versicherer ist zudem unter Umständen weiterhin zahlungspflichtig, wenn Sie
Regelmäßige Prüfung der Berufsunfähigkeit
Die Zahlung einer BU-Rente wird regelmäßig vom Versicherer überprüft. Unter den folgenden Umständen erhalten Sie aber weiterhin eine Rente, auch wenn Sie wieder arbeiten:
Zu einer Berufsunfähigkeit kann es schneller kommen, als Sie denken. So können beispielsweise Führungskräfte nach einem Burn-out nicht mehr ihren komplexen Aufgaben gewachsen sein oder Handwerker durch einen Arbeitsunfall oder eine Allergie berufsunfähig werden.
Nach einer Studie von Morgen & Morgen (Stand: 2025) sind es mit rund 36 Prozent vor allem psychische Krankheiten, die zu einer Berufsunfähigkeit führen. Ebenfalls häufige Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind daneben Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (17,9 Prozent) und Krebserkrankungen (17 Prozent).
Verschiedene Fälle aus unserer täglichen Praxis verdeutlichen, welche Unfälle oder Erkrankungen zu einer Berufsunfähigkeit führen können. In den meisten Fällen haben die Versicherten keinen Anspruch auf staatliche Leistungen, da sie immer noch einen anderen – unter Umständen geringer qualifizierten – Job ausüben könnten.
Beispielhafte Fälle von Berufsunfähigkeit
Beruf | Diagnose und Einschränkungen |
---|---|
Teamleiterin, 30 Jahre |
Brustkrebs Ist auf Grund der Behandlung nicht mit Arbeit belastbar, hat die Leistungen aus der BU erhalten. Anerkennung innerhalb eines Monats |
Gießereifacharbeiter, 56 Jahre |
Depressionen Durch den plötzlichen Tod des Bruders in eine Depression gefallen, kann nicht mehr arbeiten. Leistungen nach 1,5 Jahren anerkannt |
Student, 24 Jahre |
Schwere Verletzungen in Folge eines Unfalls Mit mehreren Frakturen und Schädel-Hirntrauma eingeliefert, durch langwierige Behandlung und Reha Fortsetzung des Studiums nicht möglich. Auszahlung erfolgte innerhalb von sechs Monaten |
Apothekerin, 30 Jahre |
Long Covid Im Rahmen der Behandlung wurde erst die AU-Leistung erbracht und im Anschluss auf eine BU umgestellt. Schrittweise Prüfung, erste Zahlung nach vier Monaten |