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Das Wichtigste in Kürze
Zu einer Berufsunfähigkeit kann es schneller kommen, als man denkt. So können beispielsweise Führungskräfte nach einem Burn-out nicht mehr ihren komplexen Aufgaben gewachsen sein oder Handwerker durch einen Arbeitsunfall oder eine Allergie berufsunfähig werden.
Nach einer Studie von Morgen & Morgen (Stand: 2024) sind es mit rund 34 Prozent vor allem psychische Krankheiten, die zu einer Berufsunfähigkeit führen. Ebenfalls häufige Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind daneben Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (19,4 Prozent) und Krebserkrankungen (17,4 Prozent).
Verschiedene Fälle aus der täglichen Praxis der Versicherer verdeutlichen, welche Unfälle oder Erkrankungen zu einer Berufsunfähigkeit führen können. In den meisten Fällen haben die Versicherten keinen Anspruch auf staatliche Leistungen, da sie immer noch einen anderen – unter Umständen geringer qualifizierten – Job ausüben könnten.
Beispielhafte Fälle von Berufsunfähigkeit
Beruf |
Diagnose und Einschränkungen |
---|---|
Ingenieur |
Burn-out Muss Stress und Konfliktgespräche vermeiden, kann sich nicht mehr lange konzentrieren. |
Bilanzbuchhalter |
Schlaganfall Leidet unter Störungen der Bewegungskoordination und verminderter Ausdauerbelastbarkeit. |
Chefsekretärin und Vertriebsassistentin |
Burn-out Kann die Anforderungen an Konzentration und Zeitdruck nicht mehr erfüllen. |
Gas- und Wasserinstallateur |
Bandscheibenvorfall Leidet unter starken Schmerzen im Lendenwirbelbereich und Lähmungserscheinungen im Bein. |
Bäcker |
Mehlstauballergie / Asthma Seine Lungenfunktion ist vermindert. Kann sich nicht mehr in einer Backstube aufhalten. |
Eine Berufsunfähigkeitsrente sollte so hoch sein, dass man mit den Zahlungen seinen gewohnten Lebensstandard halten kann. Die monatliche Rente sollte ausreichen, um alle laufenden Kosten begleichen und weiter für das Alter vorsorgen zu können. Es empfiehlt sich zumeist, eine Rente in Höhe von 70 bis 75 Prozent des Nettoeinkommens zu vereinbaren. Erhöht sich das Einkommen, kann man bei einem Vertrag mit Nachversicherungsgarantie die vereinbarte Rente später aufstocken.
Die Berufsunfähigkeitsrente sollte dabei möglichst bis zum gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren gezahlt werden. Schließt man eine Police mit einer kürzeren Laufzeit ab, etwa bis zu einem Alter von 60 Jahren, zahlt man geringere Beiträge. Wird man berufsunfähig, müsste man jedoch nach Auslaufen der Berufsunfähigkeitsrente die Zeit bis zum Beginn der Altersrente ohne Zahlungen überbrücken.
Um die Inflation auszugleichen, kann man eine Beitragsdynamik vereinbaren. In diesem Fall steigen die zu zahlenden Beiträge und damit die versicherte Rente regelmäßig um einen bestimmten Prozentwert.
Die Tarife beinhalten in der Regel zudem eine kostenlose Leistungsdynamik, die dafür sorgt, dass die Rente auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit weiter steigt.
Wie hoch diese Steigerung ausfällt, weist die Versicherung jährlich im Herbst für das Folgejahr aus.
In den meisten Tarifen lässt sich auch eine Leistungsdynamik mit garantierten Steigerungsraten abschließen, diese ist jedoch vergleichsweise teuer.
Vertrag sollte keine Klausel zur abstrakten Verweisung haben
Achten Sie beim Abschluss eines Vertrags darauf, dass die Versicherung keine Klausel zur abstrakten Verweisung enthält. Damit stellen Sie sicher, dass die Versicherung Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann, der Ihrer Qualifikation und Erfahrung entspricht. Ob es tatsächlich freie Stellen in dem alternativen Beruf gibt, würde bei einer Klausel zur abstrakten Verweisung zudem keine Rolle spielen.
Leidet ein Versicherter unter gesundheitlichen Problemen und kann seinen Beruf voraussichtlich langfristig nicht mehr ausüben, sollte er sich schnellstmöglich bei seiner Versicherung melden.
Eine solche Leistungsfallmeldung kann man direkt beim Versicherer oder über seinen Vermittler einreichen.
Keine Wartezeit bei der BU-Versicherung
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in der Regel keine Wartezeit. Ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn ist man meist sofort abgesichert.
Die Versicherung sendet dem Versicherten daraufhin einen Fragebogen zu seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu. Der Versicherte muss hier in der Regel angeben, wie sein gewöhnlicher Arbeitstag aussieht, welche Tätigkeiten er im Einzelnen verrichtet und welchen Belastungen er dabei ausgesetzt ist.
Zudem muss er einen medizinischen Nachweis seiner Berufsunfähigkeit erbringen. Hierzu sollte er darlegen, wie sich seine gesundheitlichen Beschwerden auf die Berufstätigkeit auswirken. Darüber hinaus sollte der Versicherte Diagnosen, Arztberichte, Röntgenbilder oder Computertomografieaufnahmen sowie Kontaktdaten von Ärzten und Krankenhäusern beilegen.
Vor Leistungsfallmeldung Fachanwalt aufsuchen
Es kann hilfreich sein, vor einer Leistungsfallmeldung einen spezialisierten Fachanwalt aufzusuchen. Dieser kann helfen, Fehler beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente zu vermeiden.
Um den medizinischen Grad einer Berufsunfähigkeit zu bestimmen, wird die Versicherungsgesellschaft bei den behandelnden Ärzten nachfragen. Die Mediziner müssen unter anderem feststellen, wie stark der Versicherte körperlich oder geistig in seinen Arbeitstätigkeiten eingeschränkt ist.
Liegen mehrere Krankheitsbilder vor, müssen die Ärzte hierbei die Folgen sämtlicher Krankheiten berücksichtigen. Um die medizinische Prüfung zu beschleunigen, kann der Versicherte seine Ärzte auch pauschal von ihrer Schweigepflicht entbinden.
Reichen der Versicherung die Informationen des Versicherten und seiner Ärzte nicht aus, um über den Leistungsantrag zu entscheiden, kann sie weitere Nachweise verlangen. Hierzu gehören etwa Arbeitszeitnachweise, Lohnabrechnungen eines Angestellten, Bilanzen eines Selbstständigen oder – in seltenen Fällen – ein medizinisches Gutachten. Entstehen für diese zusätzlichen Nachweise Kosten, muss diese die Versicherungsgesellschaft übernehmen.
Am Ende der Leistungsfallprüfung legt die Versicherung den medizinischen Grad der Berufsunfähigkeit fest. Wird der vertraglich vereinbarte Wert – meist ein BU-Grad von 50 Prozent – erreicht, leistet die Versicherung die vereinbarte Auszahlung. Ist unklar, ob die gesundheitlichen Beschwerden von Dauer sind, leistet die Versicherung unter Umständen zunächst nur für eine begrenzte Frist von bis zu zwölf Monaten. Nach Ablauf dieser Frist wird endgültig entschieden, ob die Leistungen dauerhaft gezahlt werden.
Sicherheit mit dem kostenlosen Rechtsschutz bei CHECK24
Der kostenlose Rechtsschutz von CHECK24 gibt Ihnen im Leistungsfall zusätzliche Sicherheit. Sollte der Versicherer etwa nicht anerkennen, dass Sie Ihren Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können, haben Sie die Möglichkeit, das juristisch überprüfen zu lassen.
Bevor Sie eine Police abschließen, sollten Sie sich einen Marktüberblick verschaffen und Angebote von mehreren Versicherungen einholen. Mit dem kostenlosen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich von CHECK24 können Sie die Tarife von namhaften Versicherungsgesellschaften auf einen Blick vergleichen. Damit finden Sie schnell einen geeigneten Vertrag und sparen bei einem Abschluss darüber hinaus noch bares Geld. Rufen Sie gerne unsere Experten an der Hotline an, falls Sie noch Fragen zu Ihrem Berufsunfähigkeitsschutz haben!