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Arbeitsunfähigkeits­versicherung
BU-Versicherung mit AU-Klausel

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Begriff „Arbeits­unfähigkeits­versicherung“ wird häufig als Synonym für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit AU-Klausel verwendet.
  • Bei einer Arbeits­unfähigkeit (AU) können Sie vorübergehend nicht arbeiten.
  • Liegt eine Berufs­unfähigkeit (BU) vor, können Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben.
  • Gegen Aufpreis können Sie eine BU-Versicherung mit einer AU-Klausel abschließen. Dann erhalten Sie auch bei einer längeren Arbeits­unfähig­keit eine Leistung.

Was ist eine Arbeits­unfähigkeits­versicherung?

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein)Der Begriff Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird häufig als Synonym für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet, die über einen Zusatzbaustein (AU-Klausel) eine Leistung bei einer Arbeitsunfähigkeit auszahlt. Manchmal wird dieser Baustein auch als „Leistung bei Krankschreibung“ oder „Gelbe-Schein-Regelung“ bezeichnet. Die Leistung bei einer Arbeitsunfähigkeit ist meist genauso hoch wie die vereinbarte BU-Rente.

Was ist der Unterschied zwischen einer AU und BU?

Es besteht ein entscheidender Unterschied zwischen einer Berufs­unfähigkeit (BU) und einer Arbeits­unfähigkeit (AU).

Von einer Berufsunfähigkeit (BU) spricht man, wenn man seinen aktuellen Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Die meisten Tarife einer BU-Versicherung zahlen die vereinbarte Rente aus, wenn Sie Ihren Beruf über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können.

Eine Arbeits­unfähigkeit (AU) liegt hingegen vor, wenn Sie nur vorübergehend nicht mehr arbeiten können. Das ist etwa der Fall, wenn Sie mit einer Erkältung oder Grippe krank im Bett liegen. Der Arzt schreibt Sie dann meist für einige Tage krank, damit Sie sich erholen können. Je nach Schwere der Erkrankung kann eine Arbeits­unfähigkeit aber auch einige Wochen oder sogar Monate andauern.

  Leistung bei Arbeits­unfähig­keit
(BU mit AU-Klausel)
Leistung bei Berufs­unfähigkeit
(BU)
Voraussetzung
  • vorübergehend arbeitsunfähig
  • im ausgeübten Beruf
  • für mind. 6 Monate krankgeschrieben
  • dauerhaft berufsunfähig
  • im ausgeübten Beruf
  • mind. 6 Monate zu mind. 50 Prozent eingeschränkt
Prüfung
  • Krankschreibung vom Arzt ausreichend
    (meist für mind. 6 Monate)
  • aufwändige Prüfung
  • häufig medizinisches Gutachten erforderlich
  • dauert mehrere Monate
Vorteil
  • Zahlung der AU-Rente während
    Antrag auf BU-Rente noch geprüft wird
  • Zahlung der Rente für gesamte Dauer
    einer BU (maximal bis Laufzeitende)
Nachteil
  • Zahlung begrenzt auf maximal
    18 bis 36 Monate & zusätzliche Kosten
  • lange und intensive Prüfung

Wann zahlt eine Arbeits­unfähigkeits­versicherung?

Eine BU-Versicherung mit AU-Klausel zahlt eine Leistung aus, wenn Sie für einige Monate arbeitsunfähig sind und daher in Ihrem Job nicht arbeiten können. In der Regel müssen Sie vom Arzt für sechs Monate krankgeschrieben sein, bevor Sie die Leistung erhalten. Je nach Tarif zahlt der Versicherer die Rente dann maximal 18 bis 36 Monate lang aus.

Vorteil: Sie können so mit einer AU-Klausel bereits eine Rente erhalten, während der Versicherer Ihren Antrag auf Zahlung einer Berufs­unfähigkeits­rente noch prüft. Denn solche Leistungs­prüfungen, bei denen meist medizinische Gutachten eingeholt werden müssen, sind kompliziert und dauern nicht selten mehrere Monate.

Damit der Versicherer die Leistung bei einer Arbeits­unfähigkeit auszahlt, reicht meist die Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU-Bescheinigung) vom Arzt. Diese Bescheinigung wird umgangssprachlich auch als „gelber Schein“ bezeichnet, obwohl die Krankschreibung mittlerweile auf elektronischem Weg erfolgt.

Nur Privatversicherte erhalten die Krankschreibung nach wie vor in Papierform. Sie müssen den Ausdruck bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle (für Beamte) vorlegen.

Elektronische Krank­schreibung statt gelber Schein

Die Übermittlung einer AU-Bescheinigung an den Arbeitgeber wurde am 1. Januar 2023 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Die Krankschreibung funktioniert seitdem papierlos: Der Arzt sendet eine elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (eAU) an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber muss die Daten bei der zuständigen Kasse dann digital abrufen.

Früher musste der Arzt dem Arbeitnehmer eine Krankschreibung in dreifacher Ausführung aushändigen – für den Arbeitnehmer selbst, seinen Arbeitgeber und die Krankenkasse. An die Kasse wurde die AU-Bescheinigung jedoch nicht immer geschickt, sodass die Fehlzeiten der Versicherten nicht lückenlos erfasst werden konnten.

Welche anderen Versicherungen leisten bei einer AU?

Wenn Sie als Angestellter krank werden, zahlt Ihr Arbeitgeber das volle Gehalt für bis zu sechs Wochen weiter. Diese Lohnfort­zahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt und gilt ab dem ersten Krankheitstag.

Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit zahlen neben einer BU-Versicherung mit AU-Klausel auch die gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Kranken­tagegeld­versicherung (KTG) Leistungen aus.

Krankengeld der Krankenkasse

Sind Sie länger als sechs Wochen krank und gesetzlich kranken­versichert, springt die Krankenkasse ein. Die Kasse zahlt ein Krankengeld aus, das 70 Prozent des beitragspflichtigen Gehalts und maximal 90 Prozent des Nettogehalts beträgt. Gerade für freiwillig versicherte Gutverdiener, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann die Leistung daher deutlich unter dem gewohnten Netto-Einkommen liegen. Das Krankengeld können Sie für maximal 72 Wochen beziehen.

Zusammen mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten Sie so für bis zu 78 Wochen – also 18 Monate – Leistungen vom Arbeitgeber und der Krankenkasse.

Selbstständige, die gesetzlich versichert sind, können auf Wunsch ebenfalls ein Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag vereinbaren. Dazu müssen Sie einen Beitrags­zuschlag von 0,6 Prozentpunkten zahlen. Mit einem Wahltarif der Kasse ist auch ein früherer Krankengeld-Bezug möglich – zum Beispiel ab dem 15. oder 22. Tag einer Erkrankung.

Krankentagegeldversicherung

Wer privat krankenversichert ist, hat keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld. Privatversicherte Arbeitnehmer sollten daher eine private Kranken­tagegeld­versicherung abschließen, die ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit leistet. Ab diesem Tag endet die Lohnfort­zahlung im Krankheitsfall.

Privatversicherte Selbstständige, die nicht über einen Arbeitgeber abgesichert sind, müssen selbst entscheiden, ab welchem Krankheitstag Sie ein Kranken­tagegeld benötigen, um den Wegfall Ihres Einkommens auszugleichen.

Die Kranken­tagegeld­versicherung zahlt den vereinbarten Tagessatz für jeden Tag aus, den Sie krankgeschrieben sind. Das Krankentagegeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei: Sie erhalten die Leistung also ohne weitere Abzüge.

Krankentagegeld und AU-Leistung einer BU

Das Kranken­tagegeld wird in der Regel gezahlt, bis eine Berufs­unfähigkeit eintritt. Danach beziehen Sie die Rente Ihrer BU-Versicherung. Besitzen Sie sowohl eine Kranken­tagegeld- als auch BU-Versicherung mit AU-Klausel, kann es allerdings zu einem Konflikt kommen.

Sollten Sie nämlich rückwirkend für den Zeitraum der Arbeits­unfähigkeit eine Zahlung der BU-Versicherung erhalten, kann die Kranken­tagegeld-Versicherung unter Umständen ihre Leistung zurückfordern. War das gezahlte Kranken­tagegeld höher als die BU-Rente, bleiben Sie auf der Differenz sitzen.

Sie sollten daher bei einer Kranken­tagegeld-Versicherung darauf achten, dass in den Versicherungs­bedingungen eine solche Rückforderung möglichst ausgeschlossen ist.

Häufige Fragen zur AU-Versicherung

  • Kann ich eine AU-Leistung und Krankengeld gleichzeitig beziehen?

    Ja, die AU-Leistung einer BU-Versicherung und ein gesetzliches Kranken­geld können Sie gleichzeitig beziehen.

    Weder das Krankengeld der Kasse noch die AU-Leistung wird bei einem gleichzeitigen Bezug gekürzt. Sie erhalten beide Leistungen unabhängig voneinander in voller Höhe. Anders als bei einem privaten Krankentage­geld gibt es hier keine Konflikte – das gesetzliche Krankengeld müssen Sie in keinem Fall zurückzahlen.

  • Ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

    Eine BU-Versicherung mit AU-Klausel kann sinnvoll sein, wenn Ihnen die Höhe des gesetzlichen Krankengelds bei einer längeren Krankheit nicht ausreicht. Sie sollten allerdings prüfen, ob nicht ein privates Krankentagegeld die bessere Option dafür ist. Gute Tarife leisten zudem bereits ab dem 43. Krankheitstag und nicht erst nach vier bis sechs Monaten wie eine BU-Versicherung mit AU-Klausel.

    Privatversicherte sollten ohnehin ein ausreichend hohes Kranken­tagegeld vereinbaren, sodass sie eine zusätzliche AU-Leistung in der Regel nicht benötigen.

  • Wie lange wird eine AU-Leistung ausgezahlt?

    Wie lange die AU-Leistung einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ausgezahlt wird, hängt vom Tarif ab. Meist zahlen die Versicherer die Leistung 18 bis 36 Monate lang.

  • Welchen Nachweis benötige ich für die Auszahlung?

    Sie müssen meist nachweisen, dass Sie für mindestens sechs Monate krankgeschrieben sind. Dazu benötigen Sie die AU-Bescheinigung eines Arztes.

    In der Regel erhalten Sie die Leistung bereits, wenn abzusehen ist, dass Sie für voraussichtlich sechs Monate arbeits­unfähig sein werden. Sind Sie beispielsweise bereits seit vier Monaten krank, zahlt der Versicherer, sobald Sie eine Krankschreibung für weitere zwei Monate erhalten. Die Bescheinigung können Sie per Brief, E-Mail oder eine spezielle App der Versicherung einreichen.

Denis Geb
Leiter Kundenberatung Berufsunfähigkeit

„Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihre Fragen. Gemeinsam finden wir die BU-Versicherung, auf die Sie sich im Ernstfall verlassen können!”

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Arbeitsunfähigkeitsversicherung

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