Nominalzins
Der Nominalzins bezeichnet jenen Zinssatz, zu dem eine Bank ein Darlehen vergibt. Allerdings sind im Nominalzins nicht die gesamten Kosten enthalten, die für Verbraucher anfallen. Wenn zwei oder mehr Immobilienkreditangebote hinsichtlich der Zinshöhe verglichen werden sollen, dient nicht der Nominalzins, sondern der effektive Jahreszins bei sonst gleichen Bedingungen als optimaler Vergleichswert. In den Effektivzins sind alle Kosten - wie beispielsweise eine etwaig anfallende Bearbeitungsgebühr – bereits eingerechnet.
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Doch nicht nur Gebühren, sondern beispielsweise auch die Art der Ratenzahlung kann Einfluss auf die Kosten eines Kredites haben. Wird beispielsweise die Rate bei einem Angebot einmal im Monat fällig, bei einem anderen Kreditangebot hingegen erst am Ende des Jahres, bleibt der Nominalzins gleich, der effektive Jahreszins ist hingegen jeweils unterschiedlich. All diese Kostenfaktoren sind im effektiven Jahreszins bereits enthalten. Dieser muss von Banken und Online-Kreditvergleichen angegeben werden, um die Vergleichbarkeit der Finanzierungsangebote zu gewährleisten. Im Jahr 2010 wurde in Deutschland eine neue Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet. Seitdem wird der Nominalzins standardmäßig als Sollzins bezeichnet.
Im Zusammenhang mit dem Thema Sollzins spricht man bei der Baufinanzierung auch häufig von der Sollzinsbindung. Diese drückt aus, über welchen Zeitraum der Sollzins gebunden ist. Diesen Zeitraum legen Immobilienkreditnehmer in der Regel selbst fest, er kann zwischen fünf und 30 Jahren liegen. Während dieser Zinsbindungsfrist wird der Sollzins nicht an den Marktzins angepasst. über die gesamte Dauer der Sollzinsbindung bleibt die monatliche Kreditrate daher gleich und Verbraucher haben damit eine hohe Planungssicherheit. Wenn der aktuelle Marktzins sehr niedrig ist, raten Verbraucherschützer zu einer möglichst langen Sollzinsbindung. Grund hierfür ist ein gewisses Kostenrisiko bei der Anschlussfinanzierung: Wurde der Immobilienkredit auch nach der Zinsbindungsfrist noch nicht komplett abbezahlt, muss die noch ausstehende Restschuld auf eine andere Baufinanzierung umgeschuldet werden, man spricht hier von der sogenannten Anschlussfinanzierung. Die Anschlussfinanzierung beinhaltet das Risiko, dass der dort gebotene Zinssatz wesentlich höher ist, als zu Beginn der Baufinanzierung. Dadurch steigt auch die monatliche Kreditrate. In manchen Fällen ist die finanzielle Belastung für Immobilienkreditnehmer dann zu hoch. Dieses Risiko kann man mit einer hohen Sollzinsbindungsfrist umgangen werden.
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