Disagio
Durch das Disagio sinkt damit der Geldbetrag, den die Bank dem Kunden tatsächlich auszahlt: Benötigt ein Verbraucher für den Kauf oder Bau einer Immobilie beispielsweise einen Geldbetrag in Höhe von 100.000 Euro, muss bei einem Darlehensangebot mit einem zehnprozentigen Disagio einen Kredit in Höhe von 111.111 Euro aufnehmen.
Das Disagio hat den weiteren Effekt, dass die Banken die Höhe der fälligen Baufinanzierungszinsen in der Regel an die Höhe des Disagios anpassen. Je höher die Direktzahlung durch den Abschlag unmittelbar nach Auszahlung des Kredites ist, desto niedriger ist in der Regel der fällige Sollzins, den der Verbraucher während der Darlehenslaufzeit bezahlen muss.
Auswirkungen auf die Gesamtkosten der Baufinanzierung hat dies jedoch nur selten, da der effektive Jahreszins, der für die Höhe der Kreditkosten entscheidend ist, durch diese Anpassungen nicht niedriger wird. In den effektiven Jahreszins wird das Disagio gleichermaßen wie der Sollzins eingerechnet – beide Faktoren heben sich praktisch auf, so dass ein Kredit mit Disagio und niedrigem Sollzins in der Regel zu ähnlich hohen Effektivzinsen vergeben wird, wie eine Baufinanzierung ohne Disagio und zu höherem Sollzins. Beim Vergleich verschiedener Baufinanzierungen mit und ohne Disagio sollten Verbraucher daher immer die unterschiedlichen Effektivzinsen, nicht die Sollzinsen, miteinander vergleichen.
Durch das Disagio und den dadurch niedrigeren Sollzins der Baufinanzierung sinkt zwar die monatliche Belastung durch niedrigere Ratenzahlungen. Gleichermaßen muss jedoch durch das Disagio auch eine höhere Kreditsumme bei der Bank aufgenommen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer nach Ende der Sollzinsbindung einen hohen Betrag in einer Anschlussfinanzierung tilgen muss, steigt daher ebenfalls. Wird diese zu höheren Zinsen abschlossen, als die ursprüngliche Baufinanzierung, erhöht dies die Gesamtkosten zudem.
In der Summe sind die Kreditkosten bei einer Baufinanzierung mit Disagio daher oftmals höher, als bei einem Kredit ohne diesen Abschlag. Da das Disagio seit 1996 überdies nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können, sind Baufinanzierungen mit Disagio für Verbraucher inzwischen keine gute Option mehr und werden von den meisten Banken aus diesem Grund auch nicht mehr angeboten.
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