Betrüger fordern Geld im Namen der DGUV
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
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München, 23.6.2025 | 14:31 | mst
Ein Bauarbeiter stürzt beim Kaffeetrinken während einer Besprechung. Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt musste darüber entscheiden, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelt.
Verschluckt sich ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken und stürzt infolgedessen, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in einem aktuellen Fall entschieden (Aktenzeichen: L 6 U 45/23).
Der Kläger war Vorarbeiter auf einer Baustelle. Bei einer morgendlichen Besprechung im Baucontainer verschluckte er sich beim Kaffeetrinken. Er ging hustend nach draußen, verlor kurz das Bewusstsein und stürzte mit dem Gesicht auf ein Metallgitter. Dabei erlitt er einen Nasenbeinbruch.
Die zuständige Berufsgenossenschaft wollte das jedoch nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Das Kaffeetrinken habe keinen betrieblichen Zweck erfüllt und sei rein privat motiviert gewesen. Das Sozialgericht schloss sich in der ersten Instanz dieser Argumentation an.
Das Landessozialgericht in Halle entschied jedoch zu Gunsten des Bauarbeiters. In dem verhandelten Fall habe das Kaffeetrinken auch betrieblichen Zwecken gedient. Das gemeinsame Kaffeetrinken während der verpflichtenden Besprechung habe einer positiven Arbeitsatmosphäre und Stärkung der kollegialen Gemeinschaft gedient.
Der Kaffee habe außerdem für eine erhöhte Wachsamkeit und Aufnahmebereitschaft der Arbeiter gesorgt. Zudem habe sich der Arbeitgeber teilweise selbst darum gekümmert, die Kaffeevorräte aufzufüllen. Daher habe es sich hier nicht um eine private Kaffeepause gehandelt, bei der grundsätzlich kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bestehe.
Die Richter haben die Revision beim Bundessozialgericht zugelassen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
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