Schüler beim Blumenpflücken fürs Referat nicht versichert
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
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München, 20.5.2025 | 15:09 | mst
Seit März kursieren Betrugsschreiben, die Geld für einen angeblichen Service der gesetzlichen Unfallversicherung verlangen. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt jetzt vor der Masche.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche, bei denen Betrüger sich als Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ausgeben und per E-Mail oder Brief Geld verlangen. Die betrügerischen Schreiben tauchten erstmals im März auf.
In den professionell aufgemachten Schreiben wird die Einführung eines „digitalen Präventionsmoduls“ angekündigt. Die Kriminellen täuschen dabei vor, dass die Teilnahme daran verpflichtend und eine Gebühr zu bezahlen wäre.
Vereine, Privatpersonen und Betriebe aus der Gastronomie sollen laut den Schreiben ab Juli mehrere Hundert Euro für diesen neuen Service der DGUV bezahlen. Die Betrüger verwenden missbräuchlich die Logos der DGUV und Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Stefan Hussy.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät allen Empfängern der Briefe und E-Mails zur Vorsicht. Auf keinen Fall sollte man Geld überweisen, ohne das Schreiben und die Anhänge genau zu prüfen. Empfänger sollten zunächst kontrollieren, ob überhaupt eine Beitragspflicht gegenüber der DGUV oder einer Berufsgenossenschaft besteht.
In den bekannt gewordenen Fällen sollten die Zahlungen zudem auf eine spanische Kontoverbindung gehen. Die gesetzliche Unfallversicherung nutzt jedoch ausschließlich deutsche Konten.
Auch die DGUV selbst warnt vor diesen Betrugsschreiben und hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffenen, die bereits Zahlungen geleistet haben, empfiehlt die Unfallversicherung, eine Anzeige zu erstatten. Offene Fragen beantwortet die DGUV unter einer kostenfreien Rufnummer.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
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