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CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz

09.03.2023

Die CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz für Strom und Gas sichern Sie als Verbraucher auf dem hart umkämpften Energiemarkt ab: Im Stromvergleich und Gasvergleich werden voreingestellt nur Tarife angezeigt, die diesen Richtlinien entsprechen. Nur wenn Sie diese Voreinstellungen deaktivieren, werden alle Angebote angezeigt. Schließlich ist es unser Anliegen, dass Sie als Kunde von einem Wechsel zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter profitieren.

Auch wenn ein Tarif den CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz entspricht, können sich Fragen ergeben. In diesem Fall (sowie bei generellen Fragen zum Wechselvorgang) können Sie sich über unsere Hotline (089 - 24 24 11 66) an unsere Energieexperten, die Ihnen mit Tipps und Ratschlägen gerne weiterhelfen, an sieben Tagen in der Woche wenden.

Das Engagement von CHECK24 geht über diese Richtlinien zum Verbraucherschutz noch hinaus: Unsere Experten nehmen zusätzlich die Vertragsbedingungen (AGB) aller Tarife unter die Lupe und geben anhand von Kriterien wie Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie eine Bewertung ab. Diese AGB-Bewertung wird in Form von Punkten unter der Rubrik "Tarifdetails" angezeigt. Wie verbraucherfreundlich die AGB eines Anbieters sind, ist damit auf den ersten Blick erkennbar.

Darüber hinaus sorgen auch die Kundenbewertungen für mehr Transparenz: Alle Strom- und Gaskunden, die über CHECK24 ihren Anbieter gewechselt haben, werden jeweils kurze Zeit nach Vertragsabschluss und erneut nach Ablauf des ersten Vertragsjahres per E-Mail um eine Bewertung Ihres Energieversorgers gebeten. Dabei ist technisch sichergestellt, dass die Ergebnisse nicht durch Mehrfachantworten verfälscht werden können. Anhand der Erfahrungen anderer Kunden können Verbraucher auf diese Weise erkennen, wie gut ihr Wunschanbieter beim Service und der Bearbeitung des Wechselvorgangs abschneidet. Diese Erfahrungen können eine wertvolle Hilfestellung bei der Entscheidung für oder gegen einen Anbieter sein.


Allgemeine Richtlinien zum Vergleichsrechner

Im Strom- und Gasvergleich werden grundsätzlich alle Anbieter berücksichtigt, die nach §5 EnWG von der Bundesnetzagentur zugelassen wurden oder eine ältere Zulassung besitzen. Es werden grundsätzlich alle Tarife für Privat- und Gewerbekunden im Vergleichsrechner dargestellt, die im Internet veröffentlicht werden und für Neukunden abschließbar sind. Nicht berücksichtigt werden Bestandskundentarife sowie Angebote für spezielle Zielgruppen wie Kombinationsangebote für Strom und Gas oder Sozialtarife. Sonderaktionen können in der Preisberechnung berücksichtigt werden, sofern die Tarifinformationen öffentlich im Internet verfügbar sind.

CHECK24 behält sich vor, Anbieter oder Tarife nicht zu listen oder aber als nicht den Richtlinien entsprechend zu kennzeichnen, wenn Zweifel an der Eigentümerstruktur, der Mittelherkunft- oder Mittelverwendung, der Rechtmäßigkeit von Tarifen und Angeboten oder anderen Serviceleistungen eines Strom- oder Gasanbieters bestehen. Eine Übersicht der Anbieter, die derzeit nicht im Vergleichsrechner gelistet werden, finden Sie hier.

Alle Berechnungen des Vergleichsrechners erfolgen auf Basis der Angaben des Nutzers zum Postleitzahlengebiet und dem jährlichen Verbrauch. Angegeben werden die Preise für die Energielieferungen im ersten Vertragsjahr. In die Preisberechnung fließen sämtliche Preisbestandteile wie Grund- und Arbeitspreis, Boni oder Öko-Aufschläge mit ein, welche im oder nach Ablauf des ersten Vertragsjahres fällig werden, ohne dass dabei das Vertragsverhältnis länger als 12 Monate bestehen muss.


Richtlinien zu Boni- und Preisgarantiearten

Sämtliche Boni werden in der Regel nur Neukunden gewährt. Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten an der Lieferadresse für das jeweilige Energieprodukt noch keine Verträge mit dem Versorgungsunternehmen geschlossen hat. Boni, welche auch an Tarifwechsler (Wechsel innerhalb des gleichen Anbieters) ausbezahlt werden, sind explizit als solche gekennzeichnet.

Verbrauchsabhängige und prozentuale Boni beziehen sich immer auf den tatsächlichen Verbrauch innerhalb des jeweils vereinbarten Zeitraums (in der Regel die ersten zwölf Belieferungsmonate).

Es wird im Vergleichsergebnis grundsätzlich zwischen Sofortboni, abschlagsreduzierenden Boni/Rabatten und Neukundenboni unterschieden:

  • Als Sofortboni werden einmalige Zahlungen bezeichnet, welche spätestens 3 Monate nach Lieferbeginn an den Kunden ausbezahlt werden müssen, sofern das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Sofortboni müssen dem Kunden spätestens zum vereinbarten Fälligkeitstermin und ohne zusätzliche Bedingungen, Voraussetzungen oder der Notwendigkeit der Aufforderung durch den Kunden ausgezahlt werden. Ein Sofortbonus kann zu einem späteren Zeitpunkt vom Anbieter nicht mehr zurückgefordert werden.
  • Abschlagsreduzierende Boni und Rabatte werden dem Kunden über das Jahr hinweg gutgeschrieben oder direkt mit den monatlichen Abschlägen verrechnet. Bei verbrauchsabhängigen Rabatten (beispielsweise auf den Arbeitspreis) kalkuliert der Anbieter zunächst mit dem von Ihnen angegebenen Verbrauch. Am Jahresende wird der Rabatt auf den tatsächlichen Verbrauch korrigiert.
  • Als Neukundenboni werden alle finanziellen oder geldwerten Vorteile bezeichnet, die ein Anbieter einmalig den Neukunden gewährt. Dazu zählen auch Frei-kWh, Erstjahresrabatte und individuelle Bonusregelungen. Neukundenboni müssen dem Kunden spätestens nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung und ohne zusätzliche Bedingungen/Voraussetzungen oder der Notwendigkeit der Aufforderung durch den Kunden entweder
    1. mit der nächsten Jahresrechnung/Endabrechnung zugunsten des Kunden im Saldo des Rechnungsbetrags verrechnet und im Falle eines daraus resultierenden Guthabens innerhalb von 2 Wochen nach Erstellung der Jahresrechnung/Endabrechnung dem Kunden ausgezahlt werden, oder
    2. spätestens 8 Wochen nach Ablauf der ersten zwölf Belieferungsmonate, nicht jedoch später als 2 Wochen nach Erstellung der Jahresrechnung/Endabrechnung direkt auf das Bankkonto des Kunden überwiesen werden.
  • Jahresrechnungen/Endabrechnungen müssen spätestens 6 Wochen nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums, der nicht wesentlich mehr als 12 Monate umfassen darf, erstellt werden.

Eine Vertragskündigung zum Ablauf des zwölften Belieferungsmonats darf nicht zum Verlust eines Sofortbonus, eines abschlagsreduzierten Bonus / Rabatts oder eines Neukundenbonus führen.

Weitere Bonusarten:

  • Wiederkehrende Rabatte und Gutschriften werden in der Preisberechnung berücksichtigt und nicht als klassischer Bonus betrachtet. Häufig handelt es sich dabei um jährlich wiederkehrende Vergünstigungen wie den Online-Rabatt, welchen der Anbieter regelmäßig gewährt, sofern der Kunde einer papierlosen Kommunikation zugestimmt hat.
  • Als Treue-Boni werden einmalige Zahlungen bezeichnet, welche dem Kunden erst in den Folgejahren bei mehrjähriger ununterbrochener Belieferung gewährt werden. Diese Boni werden in der Preisberechnung für das erste Vertragsjahr nicht berücksichtigt, da die Auszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt oder aber eine Verweildauer größer 12 Monate erforderlich ist.

CHECK24 behält sich vor, unverhältnismäßig hohe Boni und andere Preisgestaltungen, welche Verbraucher über höhere langfristige Kosten eines Angebotes hinwegtäuschen könnten, mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen oder nicht zu berücksichtigen.

Zudem müssen Tarife mit Boni eine Preisgarantie bis zur Fälligkeit der Bonusauszahlung enthalten, um den CHECK24-Richtlinien zu entsprechen.

CHECK24 unterscheidet dabei zwischen den folgenden Preisgarantiearten:

  • Preisgarantie: Umfasst alle Preisbestandteile einschließlich der Mehrwertsteuer mit Ausnahme von etwaigen nach Vertragsabschluss neu eingeführten Steuern, Abgaben und Umlagen
  • Nettopreisgarantie: Umfasst alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und der Strom- bzw. Gassteuer sowie etwaigen nach Vertragsabschluss neu eingeführten Steuern, Abgaben und Umlagen
  • Preisfixierung: Umfasst alle Preisbestandteile mit Ausnahme von bestehenden und etwaigen nach Vertragsabschluss neu eingeführten Steuern und staatlichen Abgaben und Umlagen
  • Energiepreisgarantie: Umfasst nur den Energiekostenanteil. In den CHECK24 Vergleichen wird die Energiepreisgarantie deshalb nicht als vollwertige Preisgarantie berücksichtigt


Weitere CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz

Energieversorger sind verpflichtet, gegenüber Neukunden im ersten Abrechnungszeitraum Abschlagszahlungen so zu bemessen, dass die Summe der durch den Kunden zu leistenden Abschlagszahlungen höchstens dem voraussichtlichen Rechnungsbetrag (exklusive etwaiger Boni) aus dem vertraglich vereinbarten Verbrauch und den vertraglich vereinbarten Konditionen des Kunden für den ersten Abrechnungszeitraum entsprechen.

Ein in Jahresrechnungen/Endabrechnungen zugunsten von Kunden entstandenes Guthaben muss durch die Energieversorger spätestens 2 Wochen nach Erstellung der Jahresrechnung/Endabrechnung ohne zusätzliche Bedingungen, Voraussetzungen oder der Notwendigkeit der Aufforderung durch den Kunden ausgezahlt werden.

Pakettarife müssen während ihrer Erstvertragslaufzeit mindestens über eine Preisfixierung verfügen, so dass die bei Vertragsabschluss geltenden Tarifpreise nicht willkürlich vom Anbieter erhöht werden können.

Bekannte Erhöhungen von Steuern und Abgaben, insbesondere der EEG-Umlage zur Ökostrom-Förderung, müssen rechtzeitig in die Preise eingerechnet werden, damit Verbraucher vor plötzlichen Preissprüngen nach Vertragsabschluss geschützt werden.

Tarife, die den CHECK24-Richtlinien nicht entsprechen, werden in der Standardeinstellung des Vergleichsrechners für Strom und Gas nicht angezeigt. Diese können durch den Verbraucher selbst in der Ergebnisliste hinzugefügt werden, indem er die Sucheinstellungen aktiv entsprechend verändert. CHECK24 behält sich eine Anpassung der Richtlinien zum Verbraucherschutz an aktuelle Marktentwicklungen vor. Im Falle gehäufter Beschwerden über einen Anbieter behält sich CHECK24 zudem vor, dessen Angebote durch Warnhinweise zu kennzeichnen, als nicht den CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechend einzustufen oder ganz aus dem Vergleichsrechner zu entfernen. Trotz größter Sorgfalt kann CHECK24 im Einzelfall keine Haftung für die Korrektheit der Angaben übernehmen.
 

Persönliche Beratung

Über die CHECK24 Service-Hotline 089 - 24 24 11 66 sind wir von Montag bis Sonntag von 8.00 bis 22.00 Uhr für Sie erreichbar. Natürlich können Sie uns Ihre Fragen auch per E-Mail an energie@check24.de schicken. Wir werden Ihnen umgehend antworten.

Kundenbewertungen
CHECK24 Energievergleich
4.9 / 5
16.024 Bewertungen (letzte 12 Monaten)
103.886 Bewertungen (gesamt)