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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Erfolgsaussichten

Werden die Erfolgsaussichten eines Gerichtsprozesses von den Gutachtern und Rechtsanwälten einer Rechtsschutzversicherung als schlecht bewertet, kann die Versicherung gemäß der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2010(ARB) den Rechtsschutz ablehnen. Die ARB 2010 führt zwei Begründungen an, unter denen sie sich das Recht vorbehält Versicherungsleistungen zu erbringen. Im ersten Fall wird die Beantragung auf Rechtsschutz abgelehnt weil die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat“. Der andere Grund für eine Ablehnung wäre Mutwilligkeit(vgl. dazu §3a ARB2010).

Das Versicherungsunternehmen besitzt das Recht dem Versicherten ein Schiedsgutachterverfahren oder einen Stichentscheid zur Konfliktlösung anzubieten. Bei ersterem wird ein unabhängiger und erfahrener Rechtsanwalt damit beauftragt ein Rechtsgutachten zu erstellen. Für den Fall das der Schiedsgutachter dem angestrebten Verfahren ebenfalls geringe Erfolgsaussichten bescheinigt, muss der Versicherte sich dem Schiedsgutachten beugen und sämtliche Kosten selbst übernehmen. Beim Stichentscheid verhält es sich ähnlich. Bevor man eine private Rechtsschutzversicherung abschließt sollte man daher nicht nur Deckungssumme, Geltungsbereich, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung mit Bedacht wählen, sondern auch die Ausschließungen und Ablehnungsgründe der Versicherungspolice sorgfältig prüfen. Für den Fall das eine Versicherung die Übernahme der Verfahrenskosten verweigert, besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit einer Deckungsklage.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.