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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Schadenfall

Von einem Schadenfall spricht man, wenn in Folge eines bestimmten Ereignisses ein Schaden entsteht. Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen den Kategorien Vermögensschaden, Personenschaden und Sachschaden .

Ein Schadenfall, der von einem Hund verursacht wird, ist im Rahmen einer Hundehalterhaftpflichtversicherung mitversichert. Hierbei gilt jedoch, dass nur Schäden abgedeckt werden, die der Hund dritten Personen zufügt. Schäden, die dem Hundehalter oder dessen Angehörigen entstehen, sind nicht im Versicherungsschutz mit inbegriffen.

Ein Beispiel für einen Schadenfall, der in ähnlicher Form des Öfteren eintritt, ist folgende Situation: Bei einem Spaziergang ist der Hund zwar angeleint, reißt sich aber los und stößt mit einem Fahrradfahrer zusammen, woraufhin dieser sich beim Sturz verletzt. Analog dazu kann der Hund auch einen ähnlichen Unfall mit einem Autofahrer haben. In solchen Fällen kann der geschädigte Fahrer vom Hundehalter Schadensersatz einfordern, unter anderem für die notwendige medizinische Versorgung und für einen eventuellen Arbeitsausfall.

Da selbst der bravste Hund dennoch unberechenbar ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, um im Schadenfall die entstehenden Kosten und Folgekosten nicht selbst begleichen zu müssen.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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