Kundenbereich

Kostenlose Beratung

0800 - 755 455 411

Mo. bis So. 8:00 - 20:00 Uhr

Sie sind hier:

Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Scheinverbrecher

Der Begriff „Scheinverbrecher“ – oder auch „Figurant“ − wird im Rahmen des Hundetrainings für einen Assistenten verwendet, der einen Verbrecher mimt. Durch die Konfrontation mit einem Scheinverbrecher in einer nachgestellten Situation soll der Hund durch kontinuierliches Üben lernen, wie er einen wirklichen Verbrecher erkennen und außer Gefecht setzen kann.

Wer seinen Hund dafür trainieren möchte, beispielsweise einen Einbrecher niederstrecken zu können, sollte beachten, dass Schäden an Scheinverbrechern im Regelfall nicht von einer Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Wenn man sich als Hundebesitzer für das Training mit einem Scheinverbrecher entscheidet, sollte man auf jeden Fall im Vorhinein mit der Hundeschule beziehungsweise dem Hundetrainer abklären, wie genau es mit dem Versicherungsschutz des Figuranten aussieht und inwieweit man als Hundehalter für potenzielle Schäden am Trainingsassistenten finanziell haften muss.

Tipp: Jetzt kostenlosen und unverbindlichen Hundehaftpflichtversicherung Vergleich durchführen und in Sekundenschnelle passendes Angebot finden! Geld sparen ist kinderleicht!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Kostenlose Beratung

0800 - 755 455 411
Mo. bis So. 8:00 - 20:00 Uhr

tierhalter@check24.de

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Umfassender Marktvergleich:
    Liste der teilnehmenden Tarife
  • Tarife, die es bei keinem anderen Vergleichsportal gibt
  • Kostenloser und anonymer Vergleich

Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

CHECK24 PARTNER

...und viele weitere